Liebe Forumsteilnehmer,
als Rentner (seit Dez. 2005) beziehe ich ich als ehemaliger öffentlich Bediensteter auch eine sogenannte Zusatzversorgung/Betriebsrente, die vom Finanzamt laut Einkommensteuerbescheid wie eine Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit bewertet wird.
Für die Betriebsrente gilt, dass 40 %, jedoch maximal 3000,00 Euro steuerfrei sind. Daneben bleiben weitere 900,00 Euro sowie ein Pauschbetrag von 102 Euro steuerfrei.
Mir ist nicht klar, wofür die 900,00 Euro bei der Festsetzung des zu versteuernden Einkommens als abzugsfähiger Betrag vom Finanzamt gewährt werden.
Wer kennt sich aus, und kann mich diesbezüglich aufklären?
Vielen Dank