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wer kennt sich aus

von armin b22.07.2007 | 12:47
1104 Ansichten
10 Antworten

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wer kennt sich mit den nachprüfungen der erwerbs-minderungsrente aus. wenn dieses weiterhin vom arzt bestätigt ist, das sich die krankheiten verschlimmert haben, und vom rentenbeginn noch weiterhin bestehen. ist es dann gegeben das die rente dann weiter folgt? oder kann die rente auch einfach nicht mehr erfolgen. einfach nur so . man sagt alle 2 jahre eine überprüfung ist das korrekt? ich bitte um eine ausführliche erklärung dazu vielen dank. bitte keine scherzantworten.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo armin b,

die von Ihnen gestellte Frage taucht immer wieder im Expertenforum auf. Grundsätzlich gilt das von Antonius beschriebene. Zumindest bei unbefristeten Erwerbsminderungsrenten.

Soweit Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen sollten, entfällt diese automatisch mit Ablauf der Befristung. Hier sollten Sie rechtzeitig vorher einen Weitergewährungsantrag stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo spartakus,

diese Frage können wir hier in diesem Forum leider nicht beantworten. Rein rechtstheoretisch kann ich nur auf die Antwort von Antonius verweisen.

8 Antworten

spartakusam 22.07.2007 | 16:42
Wie krank muss ich sein, um wenigstens eine Teilerwerbsminderungs-Rente zu bekommen? Erwerbsminderungsrente wurde schon 2mal nicht genehmigt. Bin wirklich krank - lege jetzt zum 2.mal Wiederspruch ein. Bin verzweifelt. Wer kann mir weiterhelfen.
Antoniusam 22.07.2007 | 13:39
Obwohl diese Frage schon unzählige Male gestellt wurde, werde ich sie nochmal beantworten : Grundsätzlich KANN der Rentenversicherungsträger JEDERZEIT eine Überprüfung der Rentenberechtigung veranlassen. Ob und wie das geschieht, hängt immer vom Einzelfall ab. Es gibt keinen Automatismus, wonach eine Überprüfung alle x Jahre und nach einem bestimmten Schema durchgeführt wird. Und sofern keine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes eintritt, ist in aller Regel auch nicht mit einem vorzeitigen Rentenentzug zu rechnen.
hubertam 22.07.2007 | 16:58
spartakus du darfst nie aufgeben. ganz wichtig. aber niemand hier kennt deine kranklheiten, warum sie nicht anerkannt werden. ja das ist traurig. ja wie kann man dir helfen. warst du denn schon immer regelmäßig bei ärzten?
samstagam 22.07.2007 | 18:37
macht sich sehr verdächtig, dass seine gesundheit sich gebesssert hat !-!- sie müßen mit einer über-prüfung rechnen und das ist auch gut so... eine arbeitsreiche zukunft mfg samstag
Antoniusam 22.07.2007 | 18:40
Vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes, mindestens drei Stunden täglich tätig zu sein. Sind Sie nicht mehr dazu in der Lage mehr als sechs Stunden täglich tätig zu sein, wären Sie teilweise erwerbsgemindert. Alles Gute !
Schadeam 22.07.2007 | 19:42
schauen Sie doch einfach mal die Einträge der letzten 14 Tage durch, das wurde Ihre Frage mehrfach - auch ernsthaft von Experten beantwortet.
morgenam 23.07.2007 | 12:58
mit solch einer fragestellung biste fällig.. sei doch froh.. wieder arbeiten zu können.. die redaktion freut sich auch.. gell... saluti morgen
sonntagam 23.07.2007 | 16:58
gerne armin, sende ich dir die gelöschten berichte zu. die BAT-Idioten löschen obwohl interresse besteht.. mfg sonntag
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