Hallo Self-willed,
die Antworten von KSC bestätigen wir von hier. Sie sind gut und richtig.
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Hallo Self-willed,
die Antworten von KSC bestätigen wir von hier. Sie sind gut und richtig.
Auf deine unqualifizierten Samenergüsse verzichten wir hier gerne.eine Reha ist in der Regel nicht mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar. Bei einer normalen Reha durch die Krankenkasse besteht keine AU, jedoch eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, sofern die 6 Wochen noch nicht überschritten sind. (Lohnfortzahlungsgesetz)Und warum sollte jemand eine stationäre Reha-Maßnahme absolvieren, wenn er nicht AU ist? Und seit wann hat jemand Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er nicht AU ist? Ihren Belehrungen kann leider nicht zugestimmt werden. ;-) MfG
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