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Experten-Antwort

wer schreibt während der Reha krank?

von self-willed15.07.2016 | 21:19
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27 Antworten

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Hallo, ich bin bis zum Antritt der Reha krank geschrieben. Natürlich bin ich auch weiterhin krank. Muss mich mein Arzt weiterhin krank schreiben oder übernimmt das der Reha-Arzt? Wenn ich weiter krank geschrieben bin bekomme ich dann weiter Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der DRV? Die Reha läuft über die DRV. lg self-willed

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Self-willed,

die Antworten von KSC bestätigen wir von hier. Sie sind gut und richtig.

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26 Antworten

KSCam 15.07.2016 | 22:31
Krankschreibung ist während Reha nicht nötig, KG endet am Tag vor der Reha, Sie erhalten Übergangsgeld von der DRV. Nach der Reha dann wieder KG sofern Sie dann wieder arbeitsunfähig sind.
self-willedam 16.07.2016 | 07:21
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, doch so wirklich hilft mir das nicht, sorry. Sicher weiß ich, dass eine AU nicht nötig ist, aber in den Formularen der DRV wird ja auch gefragt, ob man krank geschrieben die Reha antritt. Da ich ja nur bis zum Antritt der Reha krank bin, wäre ich doch in der Reha gesund geschrieben, oder nicht? Es entsteht ja eine Unterbrechung der Krankschreibung während des Reha-Aufenthaltes. lg self-willed
KSCam 16.07.2016 | 11:17
Sie versuchen ein Problem zu konstruieren, das in der Praxis keines ist. Sie sind in der Reha nicht "automatisch gesund" es ist lediglich für nichts und niemanden notwendig, dass man während der Reha weiter krank geschrieben ist. Aber wenn Sie Ihren Arzt "unnötig nerven" wollen, dann sprechen Sie ihn halt an, dass er Sie auch während der Reha arbeitsunfähig schreibt. Wenn er das macht und Sie dann glücklich sind, ist es ja gut. Macht er es aus obigem Grund nicht, hat er Recht, ob Sie das einsehen wollen oder nicht. :) Irgendwo (ich glaub im Lohnfortzahlungsgesetz) gibts auch einen Absatz i dem sinngemäß steht, dass man während der Reha weiter als au gilt....... Mir fällt aus über 30 jähriger Beratungspraxis nur eine Konstellation ein, wo während der Reha ne Krankschreibung wirklich Sinn macht: Sie wären Grenzgänger und arbeiten beispielsweise in der Schweiz. Dann würden Sie während einer von der DRV gezahlten Reha kein Übergangsgeld bekommen und Ihr Schweizer Krankentagegeld nur wenn Sie arbeitsunfähig geschrieben sind. Aber wahrscheinlich wohnen und arbeiten Sie ja in D, somit wie gesagt kein Problem und auch kein wirkliches Thema.
Schorscham 16.07.2016 | 11:29
Da eine stationäre Reha-Maßnahme mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar ist, ist in der Tat keine AU-Bescheinigung des Hausarztes erforderlich, solange man sich dort aufhält. Wenn während eines Krankenhausaufenthaltes Krankengeldanspruch besteht, erhält man auch vom Krankenhaus die erforderlichen Nachweise für die Krankenkasse. MfG
Herz1952am 16.07.2016 | 13:33
Hallo Schorsch, eine Reha ist in der Regel nicht mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar. Bei einer normalen Reha durch die Krankenkasse besteht keine AU, jedoch eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, sofern die 6 Wochen noch nicht überschritten sind. (Lohnfortzahlungsgesetz) Dies kann auch für eine RV-Reha gelten. Hier greift aber das Übergangsgeld. Aber den Ausführungen von KSC ist eigentlich uneingeschränkt zuzustimmen.
Schorscham 16.07.2016 | 13:51
Und warum sollte jemand eine stationäre Reha-Maßnahme absolvieren, wenn er nicht AU ist? Und seit wann hat jemand Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er nicht AU ist? Ihren Belehrungen kann leider nicht zugestimmt werden. ;-) MfG
A. Föhram 16.07.2016 | 14:07
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
eine Reha ist in der Regel nicht mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar. Bei einer normalen Reha durch die Krankenkasse besteht keine AU, jedoch eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, sofern die 6 Wochen noch nicht überschritten sind. (Lohnfortzahlungsgesetz)
Und warum sollte jemand eine stationäre Reha-Maßnahme absolvieren, wenn er nicht AU ist? Und seit wann hat jemand Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er nicht AU ist? Ihren Belehrungen kann leider nicht zugestimmt werden. ;-) MfG
Auf deine unqualifizierten Samenergüsse verzichten wir hier gerne.
A.Föhram 16.07.2016 | 15:24
Sie und ich wir zwei beide Atekind
Herz1952am 16.07.2016 | 15:30
Hallo Schorsch, Die Krankenkasse kann auch eine Reha übernehmen, ohne dass jemand arbeitsunfähig ist. Das ist auch schon öfter geschehen. Dieser Link könnte Ihnen weiterhelfen. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/entgeltfor… Bei einer Vorsorge-Rehe muss nicht unbedingt Arbeitsunfähigkeit bestehen. Deshalb besteht da eine Sonderregelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Herz1952am 16.07.2016 | 15:36
Hallo Schorsch, es liegt nur eine Arbeitsverhinderung vor. Hier der § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz. https://www.jurion.de/Gesetze/EFZG/9 Das ist nun mal keine AU im gesundheitlichen Sinne, oder wie auch immer (smile). Schönes Wochenende
Beate S.am 16.07.2016 | 15:39
Und wieso sollte das die Regel sein, wie Sie oben behauptet haben? Ihre Behauptung, dass eine stationäre Reha in der Regel nicht mit einem KH-Aufenthalt vergleichbar wäre ist schlicht und einfach falsch. In der Regel ist sie es nämlich doch. Nur in den von Ihnen geschilderten Ausnahmen nicht. B.S.
Beate S.am 16.07.2016 | 15:32
"Atekind"?? Ich kann Ihnen nicht folgen und glaube auch nicht, dass wir rgendetwas gemeinsam haben. Schon gar nicht Ihren seltsamen Humor. B.S.
Herz1952am 16.07.2016 | 17:44
Beate S. es ist halt so im Gesetz geregelt für bestimmte Rehas. Das die Krankenkasse z.Zt. sehr restriktiv damit umgehen ist eine andere Sache. Außerdem habe ich diese Formulierung schon mal in der Sammlung "Das Personalbüro" (Bände, heute CD schon mal gelesen. Es gilt also in der Regel für Vorsorgekuren. Außerdem habe ich es noch eingeschränkt mit dem Hinweis des Unterschiedes bei Krankenhausaufenthalt. Dieser ist nicht nur in der Regel sondern "regelmäßig" mit AU "verbunden.
Herz1952am 16.07.2016 | 17:51
Noch deutlicher Beate es gilt in der Regel, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Alles klar (grins).
A.Föhram 16.07.2016 | 18:03
na jetzt endlich geschnallt ? ? - Atekind -
Schorscham 16.07.2016 | 19:39
Und WAS hat das damit zu tun: Offenbar haben Sie mal wieder nicht richtig gelesen oder verstanden worum es überhaupt geht. Dass die allermeisten stationären Reha-Maßnahmen sehr wohl mit Krankenhausaufenthalten vergleichbar sind, ist eine Tatsache. Außerdem haben Sie selbst erst küzlich noch behauptet, dass die Krankenkassen kaum noch (normale) Erholungskuren oder Mutter und Kind-Kuren bewilligen würden. Aber jetzt behaupten Sie auf einmal, solche Kuren wären der Regelfall? Vermutlich blicken Sie da (mal wieder) selbst nicht mehr richtig durch. MfG
Claudiaam 16.07.2016 | 19:59
Das Herzchen scheint wohl wieder etwas verwirrt zu sein. Von "Vorsorgekuren" war in diesem Thread nirgends die Rede, bevor er damit anfing. Das war mal wieder überflüssig wie ein Kropf. (Kopfschüttel) Gruß Claudia
Herz1952am 17.07.2016 | 14:00
Es ging um den Beitrag von "Schorsch". Licht aufgegangen? Zusammenhänge erkannt? Wohl nicht! (grins).
Herz1952am 17.07.2016 | 14:23
Schorsch, Reha und Krankenhaus sind nun mal 2 verschiedene Dinge, die man eigentlich gar nicht vergleichen kann (grundsätzlich). Krankenhausaufenthalte sind Akutbehandlungen. Das Krankenhaus "schmeißt" die Patienten danach raus in eine Rehabehandlung, um möglichst den besten "Anfangszustand" zu erreichen. Schon da besteht ein Unterschied. Dieser ist auch grundsätzlich. Lohnfortzahlung: Bei Reha (Vorsorge) bezahlt der Arbeitgeber, falls keine Vorerkranken die 6-Wochenfrist überschreiten. Bei anderen Rehas (RV) gibt es Übergangsgeld und der AG zahlt nichts. Bei Krankenhausaufenthalten zahlt der Arbeitgeber (6-Wochenfrist beachten) und danach die Krankenkasse Krankengeld. Man muss das auch relativ sehen auf den betroffenen Personenkreis, also Kranke, Rehabilitanten (hier können beide auch AU-sein), Arbeitsfähige mit Vorsorgekuren. Das ganze ist im Prinzip etwas komplexer. Da spielen mehrere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ineinander. Manche bekommen eine AHB, die sehr schwer erkrankt sind, von ca. 3 Wochen. Andere haben im Prinzip nur eine "Lappalie" dagegen und bekommen auch 3 Wochen. Krankheit ist nun mal komplex. Auch bei einer Reha werden nicht alle gleich behandelt, sondern auch auf sonstige Bedürfnisse abgestellt (Schwere der Erkrankung natürlich und auch auf andere Erkrankungen).
Claudiaam 17.07.2016 | 14:29
Der Schorsch hat nirgendwo etwas von "Vorsorgekuren" geschrieben, weil der Fragesteller keine "Vorsorgekur" antreten will sondern eine medizinische Reha, um seine Arbeitsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen bzw.zu verbessern. Diese ganze Diskussion über den Sonderstatus von "Vorsorgekuren" hat zwar (mal wieder) für viele Verwirrungen gesorgt aber Niemandem genützt. Typisch @Herz1952 eben..... Gruß Claudia
Herz1952am 17.07.2016 | 14:40
Hallo Claudia, vielleicht doch. Aber nächsten verweise ich nur noch auf das SGB insgesamt (12 "Bücher"). Das ist vielleicht doch einfacher. (smile). Gruß Herz1952
Herz1952am 17.07.2016 | 14:34
...und ich habe auch nicht behauptet in diesem Beitrag, dass "Mutter-Kind-Kuren" der Regelfall sind. Sie sind auch Rehas (Vorsorge Rehas für die Kinder). Vielleicht gibt es auch einen Unterschied in den Genehmigungen für diese Rehas und den Rehas für Erwachsene (in der Anzahl). Es gibt sogar Rehas zur Vorbeugung gegen Eintritt von Pflegefällen. Da streiten sich jedoch die "Geister". Wer soll das bezahlen? Die Krankenkasse oder die Pflegekassen. Konflikt: Diese beiden sind mitunter sehr eng verbunden und evtl. unter gleicher Leitung. Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit (smile).
Claudiaam 17.07.2016 | 14:41
Nö, Sie haben aber behauptet, dass stationäre Reha-Maßnahmen in der Regel nicht mit Krankenhausaufenthalten vergleichbar wären und dann ergänzt, dass sich Ihre Behauptung nur auf "Vorsorgekuren" beziehen würde. Und da der Fragesteller AU ist und GAR KEINE "Vorsorgekur" machen will, waren Ihre Hinweise wenig hilfreich sondern nur verwirrend. Gruß Claudia
Claudiaam 17.07.2016 | 14:47
Solange Sie noch nicht einmal einfache Textbeiträge in diesem Forum richtig verstehen und interpretieren können, sollten Sie von komplizierten Gesetzestexten besser Abstand nehmen. Versuchen Sie es besser mit Kochbüchern. (smile) Gruß Claudia
Herz1952am 17.07.2016 | 22:22
Claudia, dann lade ich Sie zum Essen ein. Bringen Sie aber bitte Ihren Arzt mit (smile).
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