Schorsch,
Reha und Krankenhaus sind nun mal 2 verschiedene Dinge, die man eigentlich gar nicht vergleichen kann (grundsätzlich).
Krankenhausaufenthalte sind Akutbehandlungen. Das Krankenhaus "schmeißt" die Patienten danach raus in eine Rehabehandlung, um möglichst den besten "Anfangszustand" zu erreichen. Schon da besteht ein Unterschied. Dieser ist auch grundsätzlich.
Lohnfortzahlung: Bei Reha (Vorsorge) bezahlt der Arbeitgeber, falls keine Vorerkranken die 6-Wochenfrist überschreiten. Bei anderen Rehas (RV) gibt es Übergangsgeld und der AG zahlt nichts. Bei Krankenhausaufenthalten zahlt der Arbeitgeber (6-Wochenfrist beachten) und danach die Krankenkasse Krankengeld.
Man muss das auch relativ sehen auf den betroffenen Personenkreis, also Kranke, Rehabilitanten (hier können beide auch AU-sein), Arbeitsfähige mit Vorsorgekuren.
Das ganze ist im Prinzip etwas komplexer. Da spielen mehrere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ineinander.
Manche bekommen eine AHB, die sehr schwer erkrankt sind, von ca. 3 Wochen. Andere haben im Prinzip nur eine "Lappalie" dagegen und bekommen auch 3 Wochen. Krankheit ist nun mal komplex. Auch bei einer Reha werden nicht alle gleich behandelt, sondern auch auf sonstige Bedürfnisse abgestellt (Schwere der Erkrankung natürlich und auch auf andere Erkrankungen).