Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wer stellt fest

von Grashüpfer29.03.2011 | 20:44
1959 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die DRV schreibt zu Verweisungstätigkeiten: "Der Arbeitsmarkt ist hierzu grundsätzlich nicht verschlossen" Wer stellt dieses eigentlich fest. Betreibt die DRV Arbeitsmarktforschung und wo wird so etwas veröffentlicht??? Infos für über 60jährige sind Willkommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem Leistungsvermögen von mindestens 3 Stunden bis unter 6

Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist – nach der Begründung zum Gesetz über die

Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – weiterhin der von der

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geprägte Begriff der sog. konkreten

Betrachtungsweise maßgebend. Die konkrete Betrachtungsweise hat zur Folge, dass der

Rentenversicherungsträger bei der Feststellung der vollen Erwerbsminderung beachten

muss, ob der Versicherte tatsächlich mindestens 3 Stunden täglich beruflich tätig ist. Ist der

Versicherte arbeitslos, wurde der Teilzeitarbeitsmarkt bis Ende des Jahres 2006 ohne

weitere Prüfung als verschlossen angesehen. An dieser Fiktion des verschlossenen

Teilzeitarbeitsmarktes wird ab 01.01.2007 nicht mehr festgehalten.

In den letzten Jahren gab es durch die Gesetzgebung wesentliche Änderungen in Bezug auf

eine Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung, die zumindest aktiv Beschäftigte in Anspruch

nehmen können (Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 81 Abs. 5 SGB IX). Darüber hinaus

regeln einige Tarifverträge, dass teilweise erwerbsgeminderte Beschäftigte eine Reduzierung

der Arbeitszeit beantragen können. Des Weiteren ist nicht in jedem Bundesland die

Arbeitsmarktlage gleichmäßig ungünstig.

Die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI oder wegen

Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gem. §§ 43, 44 SGB VI i. d. F. bis 31.12.2000 aufgrund

eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes kommt daher – von Ausnahmen abgesehen –

nur noch nach Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes in Betracht.

Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der zuständigen Agentur für Arbeit gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln.

Ist nach einem Jahr oder schon früher - bei einer entsprechenden Information durch die Agentur für Arbeit - abzusehen, dass ein Teilzeitarbeitsplatz nicht vermittelt werden kann, ist wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu leisten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Kahoam 30.03.2011 | 10:06
In mein Bescheid von Ende Februar 2011 steht ( für 3 Jahre) : ""Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.""
Grashüpferam 30.03.2011 | 11:09
Bei unserem Papa schreiben die von der DRV nur "Der Arbeitsmarkt ist grundsätzlich nicht verschlossen". Dieses soll eine DRV-interne Vorschrift sein, welche bis vor 2001 gültig war. Allerdings schreiben die auch immer von schwerbehinderten Menschen und nicht von Erwebsminderung. Eine neu hinzugekommene Krankheit, welche bei Antragstellung angegeben wurde und auch zwei Ärzte benannt wurden, wird in dem Widerspruchsbescheid verschwiegen.
Grashüpferam 30.03.2011 | 11:56
Dann hat sich die DRV wohl in einigen Fällen dem Arbeitsmarkt angepasst, in anderen Fällen widerum nicht.
Grashüpferam 31.03.2011 | 11:59
Recht vielen Dank, ich werde es dem Papa so berichten. Dann soll er sich Gedanken machen, ob er im richtigen Bundesland lebt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026