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Experten-Antwort

Wer weiß Bescheid ?

von blasmus18.01.2011 | 13:22
1816 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Mir wurde eine halbe EM Rente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt. Ich war vorher arbeitslos ohne Leistungsbezug. Also mußte ich meine KV in Höhe von 140 Euro selber zahlen. Meine halbe Rente beträgt 530 Euro, nach Abzug der Kranken und Pflegeversicherung. Angeblich brauche ich an meine KV keine Zahlung mehr zu leisten. Wer zahlt aber die andere Hälfte des KV Beitrages ? Laut Rentenbescheid zahle ich nur 61 Euro an die Krankenkasse. Und meine KV will auch kein Geld mehr von mir. Da blicke ich nicht mehr durch.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2011 | 14:06

4 Antworten

Feliam 18.01.2011 | 13:51
Den anderen Teil des Beitrags trägt der Rentenversicherungsträger, der Ihnen die Rente zahlt. Er überweist zusammen mit Ihrem Anteil in Höhe von 8,2% (7,3+0,9 % Ihrer Rente) und dem von Ihnen allein zu tragenden Beitrag zur Pflegeversicherung 7,3% an die Krankenkasse. Dies wird nicht extra im Rentenbescheid ausgewiesen, ist aber so.
RFn am 18.01.2011 | 16:52
Nehmen Sie bitte die Anlage 1 zum Rentenbescheid in die Hand. Da finden Sie - die Bruttorente, - den gesamten Beitrag, der an die KK abgeführt wird - den Beitragsanteil, den die RV trägt, - Ihren Beitragsanteil, der von der Bruttorente abgezogen wird, - den Auszahlungsbetrag (Nettorente) ----------------------------------------------------------- Offenbar waren Sie vor dem Rentenbeginn bei der KK freiwillig versichert. Da Sie offenbar die Bedingungen erfüllen, sind Sie ab Rentenbeginn wieder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR). Gleichzeitig endet die freiwillige Krankenversicherung. Vorstehendes ist eine Vermutung von mir, erstellt aus dem "zwischen den Zeilen lesen" Ihrer Fragestellung. Habe ich Recht ?
blasmusam 18.01.2011 | 18:36
Ich habe aber nicht die KK gewechselt. Als Rentner bin ich bei der gleichen KK, wie auch als Arbeitsloser.
W*lfgangam 18.01.2011 | 19:48
Hallo blasmus, der "Status" Ihrer Krankenversicherung hat sich mit Rentenbeginn geändert. Vor der Rente waren Sie freiwilliges Mitglied der Krankenkasse und mussten selber zahlen (weil sie kein versicherungspflichtiges Einkommen hatten, ein Mindestbeitrag wurde festgelegt), jetzt haben Sie die Rente - die unterliegt der Pflichtversicherung in der Krankenkasse, Sie sind wieder Pflichtmitglied der Kasse. Ihr Frage kommt vielleicht daher, dass der Beitrag zur Krankenkasse so gering ist. Die Beitragshöhe richtig sich nach der Höhe der Rente. Kleine Rente = kleiner Beitrag (es sind 8,2 % von der Rente, die Ihnen direkt abgezogen werden; daneben noch der Anteil zur Pflegeversicherung - den Sie vorher auch selbst zahlen mussten). Die Rentenversicherung zahlt übrigens die andere Hälfte zum vollen Krankenversicherungsbeitrag zu Ihrer Rente dazu - der Gesamtbeitrag liegt bei 15,5 %. Und alles wird direkt mit der Rente verrechnet/an die Kasse überwiesen, so dass Sie sich nicht weiter wegen der Krankenkassenbeiträge kümmern müssen. Sollte allerdings für die Zeit ab Rentenbeginn von Ihnen noch weiterhin der 140 EUR Beitrag gezahlt worden sein (Überschneidung der Zahlungen), wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, damit diese den 'doppelten' Krankenkassenbeitrag an Sie erstattet. Gruß w.
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