Das Angebot der Deutschen Rentenversicherung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus einem Rentenverfahren oder einer medizinischen Rehabilitation heraus ist auch immer so zu verstehen: als Angebot. Wenn Sie dieses Angebot nicht annehmen möchten, erwächst Ihnen daraus insofern kein Nachteil. Ein neuer Antrag auf eine medizinische Rehabilitation kann sinnvoll sein - das ist vom Einzelfall abhängig. Wenn ein Widerspruchsverfahren nach abgelehnten Rentenantrag läuft, sollten Sie sich aber sicher sein, was Sie als vorrangig einschätzen: das Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation oder das Begehren einer Erwerbsminderungsrente. Bezüglich Ihren Ausführungen die Arbeitsagentur betreffend, empfiehlt sich, das Gespräch dort abzuwarten bzw. dort dann Ihre Fragen zu stellen.