Hallo Papajoe,
zwar kann das Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger erst mit Beginn der Umschulung gezahlt werden, „völlig ohne Geld“ sollten Sie aber eigentlich nicht dastehen. Allerdings kann ich im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht klären, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben. Dies müssten Sie direkt mit den betroffenen Leistungsträgern - also der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter - klären. Letztlich bliebe bei entsprechender Bedürftigkeit aber zumindest die Möglichkeit, den Zeitraum mit Sozialhilfe durch das zuständige Sozialamt zu überbrücken.