Hallo zusammen, ich hoffe es gibt jemand der mit weiterhelfen kann und auch meine Sorgen nimmt völlig ohne Geld zu sein.
Zu meiner Geschichte, ich befinde mich im Krankenstand und werde im November ausgesteuert. Mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe wurde gestellt und ist auch schon genehmigt, ich erhalte eine Umschulung. Allerdings möchte ich hier und meine Ärztin auch, noch etwas warten bis ich völlig Gesund und auf der Höhe bin meine Umschulung erfolgreich zu starten.
Macht ja kein Sinn das ganze nur mit 50% oder 60% zu absolvieren.
Jetzt meine frage, wer zahlt mir Geld nach der Aussteuerung bis zum Beginn meiner Umschulung ?
Tritt hier die Nahtlosigkeitsregelung für Arbeitslosengeld in Kraft, muss ich zur Sozialhilfe oder vielleicht auch Übergangsgeld ? Bekomme ich überhaupt irgendwo mein Geld,das ich zum Leben brauche her ?
Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann, meine Beraterin ist im Urlaub und ich mache mir gerade sehr viele Gedanken um die Zukunft, was nicht gerade für die Heilung förderlich ist.
Vielen Dank ! Liebe Grüße
Hallo Papajoe,
zwar kann das Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger erst mit Beginn der Umschulung gezahlt werden, „völlig ohne Geld“ sollten Sie aber eigentlich nicht dastehen. Allerdings kann ich im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht klären, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben. Dies müssten Sie direkt mit den betroffenen Leistungsträgern - also der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter - klären. Letztlich bliebe bei entsprechender Bedürftigkeit aber zumindest die Möglichkeit, den Zeitraum mit Sozialhilfe durch das zuständige Sozialamt zu überbrücken.