ich erhalte volle Erwerbsminderungsrente. Rückwirkend, und es gibt eine Rentennachzahlung. Wer veranlasst die Überweisung der Rentennachzahlung? Direkt die Rentenversicherung und der Deutsche Post Rentenservice (der ja auch für die monatliche Rente zuständig ist)?
LG, Jens
05.05.2021, 12:42
von
Jens
"Direkt die Rentenversicherung und der Deutsche Post Rentenservice (der ja auch für die monatliche Rente zuständig ist)?"
Meinte 'oder' statt 'und', sorry. ;-)
05.05.2021, 15:58
von
Siehe hier
Hallo Jens,
sofern tatsächlich noch ein Nachzahlungsanspruch besteht (keine Erstattungsansprüche von Krankengeld oder Arbeitslosengeld) wird die Zahlung von der DRV veranlasst und über den Postrentendienst ausbezahlt.
Evtl. Rückfragen (z.B. 'Wann') sind also an die DRV zu richten.
Sofern Rückzahlungsansprüche bestehen (könnten), lesen Sie bitte den etwas weiter unten stehenden Beitrag von 'hg' (Titel 'Rückzahlung Krankengeld', dort geht es um das dann geltende Procedere.
Alles Gute!
05.05.2021, 16:16
von
Jens
Alles klar, danke für die Antwort! :)
05.05.2021, 16:18
Experten-Antwort
Hallo Jens,
die Auszahlung der Rentennachzahlung wird ebenfalls über den Rentenservice der Deutschen Post erfolgen. Sollte im Rentenbescheid stehen, dass die Nachzahlung zunächst einbehalten wird, erhalten Sie noch ein gesondertes Abrechnungsschreiben Ihres Rentenversicherungsträgers. Nach Klärung, ob andere Stellen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) für den Nachzahlungszeitraum ebenfalls Leistungen erbracht haben, wird Ihnen detailliert ausgewiesen, ob und in welcher Höhe noch ein Nachzahlungsbetrag für Sie zur Verfügung steht und dann innerhalb weniger Tage überwiesen. Steht im Rentenbescheid, dass die monatliche Zahlung und die Nachzahlung auf Ihr Konto angewiesen werden, dann werden Sie die gesamte Nachzahlung innerhalb weniger Tage nach Bescheiderteilung auf Ihrem Konto haben.
05.05.2021, 16:29
von
Jens
Alles klar, danke für die ausführliche Antwort!
06.05.2021, 08:52
von
FIRE
Gibt es für die Rentennachzahlung auch ZINSEN ?
06.05.2021, 12:49
von
Siehe hier
Zitiert von: FIRE
Gibt es für die Rentennachzahlung auch ZINSEN ?
Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen*, im Normalfall = NEIN
*z.B. wenn eine Rente erst nach einem langjährigem Widerspruchsverfahren bewilligt wird.