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Experten-Antwort

Werden Große Witwenrente und eigene Altersrente gegengerechnet

von E. Anders05.07.2016 | 15:21
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5 Antworten

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Hallo, ich beziehe zurzeit die sog.Große Witwenrente. In absehbarer Zeit werde ich auch meine eigene Altersrente erhalten. Meine Frage dazu: Wird die Witwenrente gekürzt, wenn die eigene Altersrente einen gewissen Betrag überschreitet? Beispiel: 750,00 Witwenrente, ca. 800,00 eigene Altersrente). Wer kann mir diese Frage beantworten (bei der BfA bekommt man aktuell nicht einmal online einen Beratungstermin). DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo E. Anders,

eine Altersrente ist anzurechnendes Einkommen. Wie Bartl bereits zutreffend beschrieben hat, ist die Brutto-Rente zunächst um 14 % zu kürzen. Nach Abzug des Freibetrages von derzeit 803,88 € (ohne waisenrentenberechtigte Kinder) werden vom übersteigenden Einkommen 40 % angerechnet. Eine eigene Altersrente von 800 € übersteigt den Freibetrag nicht. Somit ergibt sich kein Anrechnungsbetrag.

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4 Antworten

senf-dazuam 05.07.2016 | 15:30
Hallo E. Infos dazu bietet die DRV auch online: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Die Witwenrente unterliegt der Einkommensanrechnung, zum Einkommen zählt dann auch die eigene Altersrente. Übersteigt die Altersrente (abzgl. Pauschalen, um auf einen Nettowert zu kommen) den Freibetrag (ca. 800 Euro im Westen zzgl. Freibetrag für die ggf. vorhandenen waisenrentenberechtigten Kinder), wird die Witwenrente um 40% des übersteigenden Betrages gekürzt.
Bartlam 05.07.2016 | 15:25
Hallo, bei der Witwenrente besteht ein Freibetrag von aktuell 803,88 EUR. Das Nettoeinkommen, das diesen Betrag überschreitet, wird zu 40 % bei der Witwenrente angerechnet also abgezogen. Zur Ermittlung des Nettoeinkommens werden von der Bruttoaltersrente pauschal 14 % abgezogen.
Schadeam 05.07.2016 | 17:54
.....da es die BfA schon seit über 10 Jahren nicht mehr gibt, ist es eigentlich auch kein Wunder, dass man dort keinen Beratungstermin bekommt - diese "Anstalt" heißt nun DRV Bund :) PS: solche fragen wie Ihre "ich hab 800 € Altersrente" wird da die Witwenrente gekürzt" kann man auch telefonisch klären - dazu muss man eigentlich nicht zur Beratung fahren und dort einen "1/2 Stundentermin blockieren".
E. Andersam 06.07.2016 | 08:24
Nochmals hallo, ein tel. Beratungstermin ist nicht zu bekommen - da alle Leitungen ständig belegt sind. Und den n Namen der BfA weiss ich auch - alle anderen wussten trotzdem, was gemeint ist. Jedenfalls an ALLE vielen Dank für die Auskünfte, haben mir geholfen, mehr Antworten sind nicht nötig!
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