Hallo E. Anders,
eine Altersrente ist anzurechnendes Einkommen. Wie Bartl bereits zutreffend beschrieben hat, ist die Brutto-Rente zunächst um 14 % zu kürzen. Nach Abzug des Freibetrages von derzeit 803,88 € (ohne waisenrentenberechtigte Kinder) werden vom übersteigenden Einkommen 40 % angerechnet. Eine eigene Altersrente von 800 € übersteigt den Freibetrag nicht. Somit ergibt sich kein Anrechnungsbetrag.