Zitiert von: Pino
@ W*lfgang: Es geht mir nicht um die sog. "Mütterrente" sondern um die allgemeine Altersrente. In dieser werden doch, unabhängig wo die Kinder geboren sind, berücksichtigt
Pino,
NEIN.
zunächst, 'Mütterrente' ist nichts anderes, als Altersrente *). Dieser 'schöne' Kampfbegriff wurde in der letzten Wahlschlacht 2013 zum Stimmenfang erfunden, von den Medien erfolgreich weitergeführt und nun zur allgemeinen Belusti ...öhm, zum allgemeinen Verständnis weiter verwendet.
Technisch gesehen ist es nur die Aufwertung der vor 1992 liegenden Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung (KEZ) von einem Jahr Beitragszeit auf 2 Jahre. Aus Vereinfachungsgründen wird bei schon laufenden Renten zum vorhanden (!) 1. Jahr nicht ein 2. Beitragsjahr ins Rentenkonto geklebt und dann neu berechnet. Zu laufenden Renten gibt es einen Zuschlag zu bereits anerkannten KEZ. Sind die nicht im Rentenkonto anerkannt (bei Erziehung im Ausland oder Tod vor dem 12. Monat), gibt es keinen Zuschlag/keine Erhöhung der Altersrente (eben keine 'Mütterrente ;-)
Es war früher nicht egal, wo die Kinder geboren/erzogen worden sind, es ist auch mit der Neuregelung nicht egal – es gelten die selben Bedingungen: Erziehung im Inland. Und gilt auch für Neurentenanträge.
Gruß
w.
*) diese Zuschläge gibt es natürlich auch, wenn KEZ in BU/EU/EM-Renten am 01.07. enthalten waren, sowie bei Hinterbliebenenrenten (Witwen, Witwer, Halb- und Vollwaisen, Lebenspartnerschaften), wenn _im Rentenkonto des/der Verstorbenen_ die KEZ angerechnet worden sind. Gilt auch für die Erziehungsrente.