Bei meinen Kumpel ist es so, dass er aus Hartz4 in Erwerbsminderungsrente gewechselt ist und gerade so eben noch die sozialrechtlichen Bedingungen erfüllt hat (36 Monate in den letzten 5 Jahren eingezahlt).
Nach 3 Jahren befristeter Erwerbsminderungsrente arbeitet er nun wieder seit knapp einem Jahr.
Was währe, wenn er wieder erkrankt und Erwerbsminderungsrente erhalten muss?
Zählen die anderen 3 Jahre Rentenbezug als Zurechnungszeit, oder nicht?
Oder Müsste er nach der Erwerbsminderungsrente erst wieder 36 Monate gearbeitet haben, um sozialrechtlich alle Bedingungen zu erfüllen?
31.10.2018, 16:44
von
Hannes
01.11.2018, 10:29
Experten-Antwort
Hallo Hannes,
die Zeit des Erwerbsminderungsbezuges dient als Verlängerungszeitraum für die 5 Jahre, während derer man 36 Monate mit Pflichtbeiträgen haben muss.
Es wird dann also nicht nur in dem 1-2 Jahren nach der Rente, sondern auch in den letzten Jahren vor dem ehemaligen Rentenbezug nach Pflichtbeiträgen geschaut.