Hallo Hannes,
die Zeit des Erwerbsminderungsbezuges dient als Verlängerungszeitraum für die 5 Jahre, während derer man 36 Monate mit Pflichtbeiträgen haben muss.
Es wird dann also nicht nur in dem 1-2 Jahren nach der Rente, sondern auch in den letzten Jahren vor dem ehemaligen Rentenbezug nach Pflichtbeiträgen geschaut.