Zitiert von: 1962GDB100
Aus der
Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen.
Die DRV sag ich kann arbeiten.
Wo sind sich denn da sie Sozialsysteme einig?
Eigentlich logisch, daß der Werksarzt nicht am Ende der Dumme sein will.
Offensichtlich ist Ihnen der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit gar nicht bekannt. Die Arbeitsunfähigkeit betrifft nur Ihr persönliches Beschäftigungsverhältnis, während die Erwerbsminderung sich auf den gesamten Arbeitsmarkt bezieht.
Insofern ist die Beurteilung des Werksarztes in Übereinstimmung mit der Rehaklinik erfolgt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
Nach meiner Kenntnis besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, der Wiedereingliederung zuzustimmen. Daher muss die Krankenkasse Ihre andauernde Arbeitsunfähigkeit akzeptieren. Wenden Sie sich ggf. an die Agentur für Arbeit, die Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz vermitteln soll.
Arbeitsunfähigkeit ist jedenfalls kein Leistungsfall der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Sie selbst ja auch arbeiten wollen bestätigt insofern nur den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt.