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Werkstatt für Behinderte

von Dagmar13.02.2009 | 17:26
1380 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hoffe hier kann man mir wenigstens helfen, da ich mich langsam überfordert fühle. Ich beziehe Frührente und Unterhalt. Zum Leben reicht die Rente nicht aus und bei Scheidung kommt nur ein kleiner Versorgungsausgleich drauf. Ich hätte dann Anrecht auf Grundsicherung. Ich habe 70 Schwerbehinderung. Man hat mir nun von der LVA angeboten eine Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder 8 SGB V zu machen in einer Werkstatt für Behinderte. Das heißt ich bekäme meine Rente weiter und Übergangsgeld bis die Werkstatt mich übernimmt oder nicht. Ich kriege was die Arbeit in der Werkstatt angeht, total verschiedene Auskünfte. a) Da arbeiten auch Leute die keine Rente beziehen und an die 1.200 Euro verdienen b) man verdient da nur ein Taschengeld, das wäre keine richtige Rehabilitation ins Berufsleben, weil man die Rente behält c) das wäre ein 3.er Arbeitsmarkt d) Unterhalt würde nicht angerechnet werden In der Bescheinigung der LVA steht drin berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation. Ich selbst hatte mal ein Angebot über das ARbeitsamt aufgrund meiner Schwerbehinderung einen Schwerbehindertenarbeitsplatz zu bekommen und das Arbeitsamt hätte für einige Zeit einen Teil des Lohnes bezahlt. Ich verstehe ehrlich gesagt selbst überhaupt nichts mehr. Meine Fragen: a) Ist das jetzt eine volle Rehabiliation ins Arbeitsleben, so das man eines Tages auf die Rente wieder verzichten kann ? b) ist das mit einen Arbeitsplatz wie beim ARbeitsamt mit einen Schwerbehindertenarbeitsplatz gleich zu setzen. ? c) wird Unterhalt angerechnet ? Danke Dagmar

2 Antworten

-_-am 13.02.2009 | 18:03
Hallo, Dagmar! Zum besseren Verständnis der Aufgaben einer Werkstatt für Behinderte empfehle ich die betreffende Seite von Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenwerkstatt Dort ist die Unterscheidung zwischen - Eingangsverfahren (EV) - Berufsbildungsbereich (BBB) und - Arbeitsbereich (AB) gut erläutert und es wird auch auf die, allerdings geringen, Entgelte eingegangen. Ob Unterhalt angerechnet wird, kann ich leider nicht angeben.
KSCam 13.02.2009 | 18:47
Sie schreiben von Frührente und Grundsicherungsansprüchen, d.h. für mich dass Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert ein müssten. So gesehen wird sich Ihre finanzielle Lage nicht sehr ändern, egal ob Sie in einer WfbM arbeiten oder nicht. Verdienst im eigentlichen Sinn gibt es da nicht und wenn würden Sie sicher nicht Ihre Rente + die erträumten 1200 € + Grundsicherung erhalten. Da bleibt ein geringes Taschengeld übrig, aber keine Reichtümer! Wenn ein geregelter Tagesablauf Ihnen gut tut, dann ist die WfbM sicherlich eine Alternative, wenn es Ihnen nur ums Geld geht, dann eher nicht (denn Sie dürfen nicht vergessen, dass auch der Werkstattplatz nicht unerhebliche Kosten bringt, die der Staat für Sie aufwendet) Einzelheiten müssen Sie aber vor Ort klären mit Rehaberater der DRV, dem Sozialdienst der WfbM, mit den Sachbearbeitern des Grundsicherungsamtes. Ob eine Scheidung Ihr Problem löst? Das was Sie durch den Versorgungsausgleich an höherer Rente erhalten, wird Ihnen die Grundsicherung in gleichem Maß kürzen????
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