Ich beziehe Eu Rente. Mir ist bekannt dass ich bestimmte Stundenanzahl im Monat also 15 Stunden und nicht über 300 Euro verdienen darf. Unter berücksichtigung der o.g. Regelung werde ich evt. demnächst ca. 2 Monate arbeiten allerdings wird mit dem Arbeitgeber ein WERKSVERTRAG abgeschlossen. Darf ich als EU Rente bezieher im rahme eines Werksvertrages als Honorarkraft geld vedienen, und dass für kurze Zeit, ungefähr 2 Monate.
Für die Beratung Ihrerseits bedanke ich mich im vorraus.
MFG
Ratlos