Hallo Ratlos,
sofern Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, dann sind Tätigkeiten unter 3 Stunden am Tag und bis zu 400 Euro im Monat auf jeden Fall unschädlich. Im Rahmen eines Werkvertrages üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus - maßgebend für die Hinzuverdienstprüfung ist daher der steuerrechtliche Gewinn aus der Tätigkeit. Sie müssen dem Rentenversicherungsträger die Aufnahme der Tätigkeit und eine Schätzung des voraussichtlichen Gewinns mitteilen.
Problematisch wird es jedoch, wenn Sie tatsächlich eine "Erwerbsunfähigkeitsrente" nach dem bis 2000 geltenden Recht beziehen (Sie schreiben von "EU-Rente"). Dann führt eine selbständige Tätigkeit nämlich möglicherweise zum Wegfall der Rente. Wenn Sie die Rente also schon vor 2001 bezogen haben, möchte ich Ihnen dringend raten, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle persönlich beraten zu lassen.