haben arbeitszeugnisse beweiskraft fur eine rentenberechtigung wenn keine steuerkarte mehr vorhanden ist?
Können Sie die Frage etwas präzisieren? Was genau wollen Sie wissen?
Geht es um fehlende Versicherungszeiten? Dann ist das Zeugnis allerdings kein Beweis, dass Ihr Arbeitgeber und Sie auch tatsächlich Beiträge zur RV gezahlt haben. Da wäre es besser die damalige Krankenkasse würde bestätigen, dass Sie damals korrekt angemeldet waren, bzw. Sie haben noch die Lohnabrechnungen, aus denen der Beitrag hervorgeht, der Ihnen abgezogen wurde.
Die "Rentenberechtigung" ergibt sich weder aus einer Steuerkarte noch aus einem Arbeitgeberzeugnis. Wenn Sie aber meinen, wie Sie die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können? Arbeitgeberzeugnis und Steuerkarte weisen nicht die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Dazu brauchen Sie einen Nachweis der Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und das ist die Krankenkasse, bei der Sie seinerzeit krankenversichert waren.
Im außerorderntlichen Ausnahmefall könnte möglicherweise auch ein Nachweis, dass Ihnen Beiträge zur Rentenversicherung vom Lohn einbehalten worden sind (Lohnabrechnung), oder eine Erklärung des Arbeitgebers zur Glaubhaftmachung ausreichen, wenn die Krankenkasse keine Unterlagen mehr hat.