"Wertberechnung" zur gesetzlichen Rentenversicherung?

von
Oliver

Angenommen, Frau Mustermann hat diese Renteninformation bekommen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/03_pressematerial/pressemappen/renteninformation/downloads/2015_06_12_muster_folgeinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Könnte man einen überschlägigen Wert ihrer bisher erworbenen Versicherungsleistungen angeben in dem Sinne, wieviel sie jetzt einer Versicherung überweisen müsste, um vergleichbare Leistungen zu erhalten? Oder ist die Antwort einfach "unbezahlbar"?

Neugierig,
Oliver

von
Knut Rassmussen

Fragen Sie einen Finanzdienstleister Ihrer Wahl nach einem Produkt, dass zu einem Termin X eine lebenslange Garantierente Y mit Hinterbliebenenschutz enthält und was das ganze kosten soll. Kombinieren Sie das nach Wahl mit einem Faktor alpha für den Erwerbsminderungsrentenschutz und möglichen Reha-Ansprüchen. Ich glaube, bei den "Rendite"-Berechungen zieht man 20% der Beiträge dafür ab. Ist aber nur eine Fiktion.

von
Schade

Frau Mustermann braucht doch nur bei "irgendeiner Versicherung" fragen wieviel sie dort einzahlen muss um später den Betrag xxx zu bekommen - dazu braucht sie doch nicht die DRV, oder? Und was sie (vielleicht) mal bekommt steht doch schon in der Renteninformation.

So ganz verstehe ich nicht was Frau Mustermann genau will???

von
kein Experte, aber...

Hallo Oliver,

Sie können schlichtweg die gesetzliche RV nicht mit einem privaten Anbieter vergleichen!

Alleine das Solidaritätsprinzip / Umlageverfahren bestimmt hier schon die nicht Vergleichbarkeit!
Und wie auch Knut und Schade geschrieben haben, müssten Sie sämtliche "Eventualitäten" bei der privaten mit einkalkulieren (Reha/Rente/Hinterbliebenenversorgung etc.)

Zusätzlich kostet die private Versicherung ja auch noch bisschen was (Verwaltungsgebühren, Kontoführung etc.)!

Die DRV "spielt" auch nicht mit Ihrem Geld, sondern finanziert die derzeitigen Rentner(innen).

!!!!!!!Bitte hier keine "Sackhüpfen" anfangen!!! Es ist, wie es ist.!!!!!!!

Also Sie sehen, kein Vergleich führt zu einem Ergebnis, da Sie keine "einheitlichen" Produkte "einkaufen".

VG

von
Herz1952

Hallo Oliver,

wie Sie schreiben, waren Sie bisher noch gar nicht in psychiatrischer/psychologischer Behandlung.
Wie kommen Sie also darauf, dass Sie einen Anspruch auf eine EM-Rente haben könnten?

Arbeit ist manchmal die beste Medizin gegen Depressionen, während dauerhafte Arbeitslosigkeit eher noch depressiver macht.
Sie sollten daher zunächst einen Psychologen oder Psychiater um Hilfe bitten und keinen Rentenantrag sondern eine Antrag auf Teilhabe am Berufsleben stellen.

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen und falls erforderlich Klage erheben.

ich habe selber einen ähnlichen Fall gehabt. Vielleicht hilft Ihnen meine Schilderung weiter:

Unser Sohn war auch in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war.

Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen.

Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber.

Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht:

https://www.haufen.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb-v-51-wegfall-des-krankengeldes-antrag-auf-rehabilitation_idesk_PI10413_HI531086.html

https://www.anwalte.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-aufforderung-zum-reha-antrag_064473.html

Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig.

Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat.

Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt.

Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.
für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.

Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).

Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.
Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.

Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.

Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).

Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.

Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.

Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.

Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis.

Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können.

Ich glaube auch, dass der erste Link interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.

Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.

Krankenkassen "entrechten" systematisch Ärzte, ihnen wird nämlich die Therapiefreiheit für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung genommen. Oder sie glauben es zumindest und kennen oft ihre eigenen Rechte nicht.

Solche Themen werden in Ärztezeitungen auch heftig diskutiert. Ärzte gegen Krankenkassen und umgekehrt. Schuld daran ist ein Gesetz namens AMNOG und denjenigen, die es ausführen sollen.

Maßgebend für die Benachteiligung für GKV-Patienten sind jedoch nicht die Mitarbeiter der Krankenkasse, diese mach lediglich ihre vorgegebene Arbeit, sondern der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber da einen Riegel vorgeschoben. Das SGB V hat auch §§ die das Recht der Ärzte regeln. Aber das interessiert die meisten Ärzte nicht. Es ist zu viel Arbeit (glauben sie zumindest), oder Sie haben Angst um das Budget. Auch ein Diskussionsthema in den Zeitungen.

Es geht um Verfahren und Medikamente, die die Krankenkassen grundsätzlich für GKV Versicherte ausgeschlossen hat, obwohl bei Privatpatienten das ohne Beanstandungen gemacht wird. Es gibt aber schon Möglichkeiten, die allerdings nicht veröffentlicht werden.

Letzten Endes steht die "Wirtschaftlichkeit" und somit das Geld im Vordergrund.

Die "Materie" Gesundheit ist nun mal sehr komplex, sowohl von der Verwaltung, als auch von der Biologie her. Natürlich wollen die Ärzte nur Ihr bestes und auch die Krankenkassen werben mit Sprüchen wie "es freut uns, wenn wir Sie optimal versorgen können". Aber wer weis schon, was richtig ist, weder die Kasse noch der Patient, noch die Ärzte haben das "optimale" Wissen dazu.

Alles gute für Sie!

von
kein Experte, aber...

Hallo Herz1952

falscher thread vielleicht??? :-)

von
Herz1952

Zitiert von: kein Experte, aber...

Hallo Herz1952

falscher thread vielleicht??? :-)

Mein Beitrag war für Oliver; auch wenn der Beitrag, zugegebenermaßen, nicht zu 100% zu seiner Frage passt

Experten-Antwort

Hallo Oliver,

bitte wenden Sie sich an eine private Versicherung und erfragen Sie die dort einzuzahlende Summe, um einen bestimmten Betrag als spätere monatliche Rente von dieser Versicherung zu erhalten.

von
W*lfgang

Hallo Oliver,

ansatzweise könnte Ihnen vielleicht der Onlinerechner der Versorgungsausgleichskasse (wird von der Allianz federführend verwaltet) helfen, wo im Rahmen des Versorgungsausgleichs/Ehescheidung auch Kapitalbeträge 'geparkt' werden und später oder sofort als mtl. Brutto-Leistung ermittelt werden können. Mit den Geburtsdaten müssen Sie dabei ggf. ein wenig 'spielen', bis das Sofort-Ergebnis passt:

https://www.va-kasse.de/

Alternativ googlen Sie einfach nach Sofortrente, und auch da vergessen Sie nicht KV/PV/Steuern ...und seien Sie nicht enttäuscht, wenn die Privaten auch nur mit Wasser kochen ;-)

Die Rechnung hat natürlich einen Haken, wenn man die Beitragszahlungen der Renteninformation zugrunde legt, da in der DRV die bis dahin aufgelaufen Beiträge bereits jährlichen Anpassungen im Rentenbetrag gefolgt sind. Grundsätzlich bietet sich daher zukunftsgerichtet nur ein Vergleich an im Hinblick Kapitalaufwand heute und Ertrag/Rente. Nehmen Sie dafür als einfache Formel mit: 1000 EUR Rentenbeitrag/Jahr = 4,50 EUR Monatsrente ...brutto, vor etwaigen Abschlägen, vor KV/PV-Abzug, vor Steuern.

Entsprechend vorgelegten privaten Vorsorgeplänen ('können Sie da mal drüber schauen' – ungern, verstehe ich nix von) sieht das nicht überraschend aus, wenn man die prognostizierte mtl. Auszahlung sieht …Wasserkocher eben *g

Gruß
w.

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