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Experten-Antwort

Wertguthaben aus ATZ das nicht mehr verwendet werden kann

von melitta18.11.2012 | 14:53
1709 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich hatte die ATZ beantragt und erhalten. Nach einem Jahr konnte ich mit meinem AG die Rücknahme vereinbahren. Dadurch habe ich auf meiner Rentenauskunft ein Wertguthaben erwirtschaftet, dass nicht mehr für eine Freistellung genutzt werden kann. Was passiert jetzt mit dem Geld und kann ich mir das erstatten lassen? Danke schon mal im vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ich es richtig verstehe, befanden Sie sich zunächst während der ATZ in der Arbeitsphase: also haben von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden mehr gearbeitet, als es dem ausgezahlten Gehalt entsprochen hat.

Umgekehrt hätten Sie eigentlich in der dann folgenden Freistellungsphase eben nicht mehr gearbeitet, aber trotzdem Ihr ATZ-Gehalt weiter bekommen.

Das Problem liegt jetzt wohl darin, dass die Freistellungsphase nicht umgesetzt wurde und sie aufgrund des Abbruchs der ATZ ein Jahr lang weniger Gehalt bekommen haben, ohne dass es der von Ihnen erbrachten Arbeitsleistung entspricht.

Sie müssten auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber abklären, welche Beträge von wem zu erstatten sind, da die Altersteilzeit wieder "zurückgerechnet" werden muss. Ggf. können Sie sich Rat bei einem Arbeitsrechtler holen, da diese arbeitsrechtliche Fragen von mir hier im Forum leider nicht beantwortet werden kann.

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4 Antworten

???am 18.11.2012 | 17:41
" Dadurch habe ich auf meiner Rentenauskunft ein Wertguthaben erwirtschaftet, dass nicht mehr für eine Freistellung genutzt werden kann." Entschuldigung, vielleicht stehe ich ja etwas auf dem Schlauch. Aber wie soll das denn funktionieren? Aus meiner Sicht haben Sie ein Arbeitszeitguthaben bei Ihrem Arbeitgeber erwirtschaftet und er muss Ihnen nun den Lohn nachzahlen. Aus dem müssen die bisher zuwenig (!) gezahlten Beiträge zur RV noch nachgezahlt werden.
melittaam 19.11.2012 | 19:02
hallo, ja das ist richtig mein AG hat mir die zu viel geleistete Arbeitszeit unter Abzug von allen Sozialabgaben bezahlt und trotzdem habe ich ein Wertguthaben in Geld gerechnet auf meiner Rentenauskunft. Dieses Wetguhaben kann nicht mehr genutzt werden. Ich weiß auch nicht wie das geht aber ich habe das schwarz auf weiss. Gruß Melitta
Knut Rassmussenam 20.11.2012 | 10:54
Wertguthaben kann durch einen neuen Arbeitgeber oder die DRV Bund übernommenwerden. Ist dies nicht möglich (kein neuer AG/ Mindestwerte werden nicht erreicht) ist eine Abrerchnung und Auszahlung als Einmalzahlung erforderlich. Ihre Krankenkasse sollte das erklären können. Ich verstehe aber nicht ihre Aussage zur "Rentenauskunft" - von welcher Stelle ist das Schriftstück und welche genaue Formulierung bezüglich des Wertguthabens taucht da auf?
melittaam 21.11.2012 | 14:11
hallo Knut Rassmussen,ich bin jetzt 62 und bekomme keinen neuen AG ich wollte mit 63 in Rente gehen und habe mir von der Rentenversicherung eine Auskunft schicken lassen. Da steht in der Anlage 2 Bei den mit "Entgeld aus Wertguthaben" gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Entgelde aus einem gesammelten Wertguthaben, das nicht mehr für die Freistellung von der Arbeitsleistung bei einer Arbeitszeitflexibilisierung im Rahmen der ATZ verwendet werden konnte. Wie hoch ist denn der Mindestwert und muß ich mich jetzt nicht mit RV sondern mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Vielen Dank für Ihre Antwort und Gruß Melitta
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