Den Einzelfall an dieser Stelle zu diskutieren, führt sicher zu weit. Deswegen können wir uns dem Rat, sich direkt an die Mitarbeiter der Wertguthabenstelle zu wenden, nur anschließen. Auch der Verweis auf die Gemeinsame Rechtliche Anweisung der Träger ist richtig. Danach verfährt auch die DRV Bund.
Als neutrale Quelle kann auch die Gemeinsame Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherung zu diesem Thema verwendet werden. Sie finden sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2009/rs_flexi_gesetz_pdf.html
Unter Ziffer 3.3 werden dort die Voraussetzungen, die für die Beschäftigungsfiktion gelten, dargelegt. Die Auffassung, dass hierbei auf die geringfügige Beschäftigung abzustellen ist, lässt sich damit stützen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung