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Wertguthaben, Störfall und SV-Luft

von MeinGeldDeinGeld04.03.2019 | 14:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Was passiert mit dem -ins Wertguthaben eingestellten- Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§§ 7 ff. SGB IV) , wenn im Störfall keine SV-Luft vorhanden ist? Die §§ 23 ff SGB IV geben dafür meiner Meinung nach nichts her. Damit käme ich zu dem Schluss: Dann wird der Beitrag mit an den Arbeitnehmer ausgekehrt. Anfreunden kann ich mich mit dieser Lösung nicht. Irgendwie scheint dieser Teil des Wertguthabens aber -gefühlt- dem (Ex-)Arbeitgeber bzw. den Sozialkassen zuzustehen. Natürlich könnte man diese Frage auch den Einzugsstellen stellen, aber die haben nicht so ein schönes Forum - und schließlich muss ja (auch) die DRV prüfen. Ach ja: Mehr geht's nur um diese Frage, nicht um verscheide Berechnungsmodelle, Unterschiede in den einzeln Zweigen der Sozialversicherung (bzgl. SV-Luft) und erst recht nicht um Steuern bzw. Alternativen wie Übertragung von Wertguthaben.

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