Hallo Bald geschafft,
ist das nicht, aus Laiensicht, einfach erklärt:
1. Ihr Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.08., der AG 'entspart' das Wertguthaben von Monat 04.-08., da sie von der Beschäftigung freigestellt worden sind/nicht versicherungspflichtig mehr beschäftigt sind - diese 5 Monate zählen wie bei einer 'normalen' Beschäftigung bis zum 31.08. und zählen für die erforderlichen Wartezeiten voll mit.
2. Sie üben Ihre Beschäftigung tatsächlich bis zum 31.08. aus, der AG zahlt das Wertguthaben im letzten Monat aus (mit allen Beitragspflichten) - sie erhalten nur neue/weitere Entgeltpunkte in Ihr Rentenkonto, aber keine zusätzlichen Monate Beitragszeiten.
Ihr Hinweis auf "abgespart" deutet zunächst auf Variante 1. hin.
Allerdings: > "Nach Ende der letzten Arbeitslosengeldzahlung habe ich noch knapp ein Jahr bis zum Rentenbeginn. Ich gehe danach bis zur Rente nicht mehr arbeiten, zahle auch keine freiwilligen Beiträge in der Zeit oder sonst was. In den letzten 4 oder 5 Monaten entspare _ich_ dann das Wertguthaben, das übertragen ist.“
Wieso "ich"/Sie? Das passt nicht zusammen ...
Ob so oder so in Summe die 45 Jahre bis zur (frühesten) Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente erreicht werden, sollten Sie vor Ort klären lassen.
Gruß
w.