Hallo Bald geschafft,
um sicher zu gehen, dass wir von der Begrifflichkeit "Wertguthaben" das Gleiche meinen, möchten wir dies sicherheitshalber erläutern.
Wertguthaben sind eine Form von Arbeitszeitkonten, die auf eine längerfristige Freistellung von der Arbeitsleistung
zielt. Zu diesem Zweck werden Entgelt oder Zeitanteile des Beschäftigten in einem Wertguthaben angespart und im Falle einer Freistellung ausgezahlt.
Das Besondere dabei ist, dass der Sozialversicherungsschutz
während der Freistellungsphase erhalten bleibt. In der Ansparphase bringt der Beschäftigte Teile seines (Brutto-)
Arbeitsentgelts sowie der Arbeitgeber seinen Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung in das Wertguthaben ein. Das Wertguthaben wird also als Bruttobetrag inklusive Steuern und Sozialversicherungsbeitrag geführt. Beginnt die Freistellungsphase, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt aus dem zur Verfügung stehenden Wertguthaben
aus. Wie lange die Freistellung andauert, hängt
von der Höhe des angesparten Guthabens ab. Erst jetzt, beim Entsparen, werden für die
ausgezahlten Arbeitsentgelte Sozialversicherungsbeiträge
und Steuern fällig. Der Vorteil für die Beschäftigten ist, dass sie in dieser Zeit sozialversichert bleiben.
Das ausgezahlte Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase darf allerdings nicht beliebig hoch sein und nicht unangemessen vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der vorangegangenen zwölf Monate der Arbeitsphase abweichen. Die Sozialversicherungsträger erkennen hierfür einen Korridorbetrag von 70 bis 130 Prozent des durchschnittlichen
monatlichen Arbeitsentgelts der vergangenen
zwölf Monate an.
Da in der Freistellungsphase Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, zählen diese auch für die 45 Jahre mit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung