Ist eine Stellungnahmen des SMD der DRV zur Sinnhaftigkeit einer medizinischen Reha gleichwertig einem sozialmedizinischen Gutachten zur Erwerbsfähigkeit?
Danke
Ist eine Stellungnahmen des SMD der DRV zur Sinnhaftigkeit einer medizinischen Reha gleichwertig einem sozialmedizinischen Gutachten zur Erwerbsfähigkeit?
Danke
Kommt darauf an was drin steht.
Wird die Reha abgelehnt, weil überhaupt keine Einschränkungen bestehen oder weil diese durch eine Reha nicht abzuwenden oder zu beseitigen sind?
Hallo Fragender,
wie ist Ihre Frage zu verstehen? Grundsätzlich werden hier ja zwei ganz unterschiedliche Leistungen von Ihnen angesprochen. Zum einen medizinische Rehabilitation und zum anderen Erwerbsminderung. Eine Rehabilitation hat den Zweck eine drohende Erwerbsminderung abzuwenden bzw. die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer medizinische Rehamaßnahme wird vom ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung in der Regel auf Basis eines Befundberichts des Hausarztes oder des Facharztes und ggf. weiterer medizinischer Unterlagen/Berichte entschieden. Im Einzelfall kann auch eine Begutachtung erforderlich sein. Die Entscheidung trifft allein der ärztliche Dienst.
Bei der Entscheidung über eine Rente wegen Erwerbsminderung kommt es in der Regel zur persönlichen Begutachtung. Aber auch hier kann es unterschiedliche Fälle geben, eine pauschale Aussage kann vorher nie getroffen werden. Je nachdem was der sozialmedizinische Dienst für die Entscheidung alles benötigt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wird die Reha abgelehnt, weil überhaupt keine Einschränkungen bestehen oder weil diese durch eine Reha nicht abzuwenden oder zu beseitigen sind?
Wirklich ein Unterschied?
Meine Reha wurde abgelehnt, weil die Erwerbsfähigkeit nicht mehr durch eine Reha verbessert werden kann oder die Verschlechterung nicht verhindert werden kann.
Trotzdem mus ich im EMR-Verfahren plötzlich zum Gutachter. Eine Ablehnung der Reha (bei mir Antrag nach Aufforderung durch die Krankenkasse) scheint wohl keine Bedeutung zu haben, oder der Rehaablenungsbescheid gehört zu einem anderen Sacharbeiter, dem vielleicht nicht alle Unterlagen im Homeoffice vorliegen?
Allein die Tatsache dass von einer Reha keine Besserung zu erwarten bzw. das (trotz Reha) ein Verschlechterung zu erwarten ist heißt eben noch nicht, dass Sie jetzt so krank sind dass eine Rente in Frage kommt (weil Sie mit diesen Erkrankungen vielleicht -noch- bestimmte Jobs machen könnten). Nur dazu sagt das Reha-Gutachen eben nichts, weil es dort nicht die Frage ist.
Nicht die Frage, aber beide Bescheide würden sich widersprechen.
Es könnte doch Erkrankungen/Leiden geben, die sich durch eine Reha nicht beheben oder verbessern lassen, mit denen man aber durchaus arbeiten kann und nicht zu berenten ist.
In meinem Fall nicht. Die gleichen Erkrankungen haben vor Jahren zur Teilrente geführt, als der Schweregrad sogar noch weniger schlimm war.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen