Ich habe von 2018 bis 31.1.2022 eine Erwerbsminderungsrente bezogen, die nun zum 1.2.2022 in die Altersrente umgestellt wurde.
Mit dem Bescheid über die Altersrente habe ich auch die Mitteilung erhalten, dass ich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag habe.
Allerdings wird mir dieser Zuschlag nur für die Zeit ab dem 1.2.2022 bewilligt.
Bekomme ich dann für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.1.2022 noch einen weiteren Bescheid, oder wie läuft die Prüfung ab?
Unter der auf dem Bescheid angegeben Durchwahl kann ich leider niemanden erreichen, können Sie mir bitte weiterhelfen?
Danke!