Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe etliche Beiträge aus dem Forum gelesen, bin mir jetzt aber doch nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe.
Ausgangssituation: Ein Rentner hat die Hälfte seines Arbeitslebens in Ost und die andere in West gearbeitet bzw. eingezahlt.
Ich Orientiere ich mich an der Rentenformel:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor *aktueller Rentenwert * Rentenfaktor
Die reinen Entgeltpunkte ergeben sich: "jährliche individuelle Bruttoeinkommen" geteilt durch "Durchschnittsbruttoverdienst". Da bei dem Durchschnittsbruttoverdienst nicht in West und Ost unterschieden wird müsste hier der selbe Wert als Entgeltpunkt entstehen bei gleichem Bruttoeinkommen, egal ob West oder Ost.
Die Unterscheidung nach West und Ost findet erst durch Multiplikation mit dem aktuellen Rentenwert statt. Dieser ist in West und Ost momentan noch unterschiedlich.
Die Entgeltpunkte können somit nicht zusammengefasst (addiert) werden, sondern müssen zuerst mit dem jeweiligen Rentenwert verrechnet werden oder?
Es wird also die monatliche Rentenhöhe aus den Bezügen Ost getrennt von der monatlichen Rentenhöhe West bestimmt. Diese errechneten Werte können daraufhin zu der gesamten monatlichen Rentenhöhe zusammengefasst werden.
Fazit:
Monatliche Rentenhöhe GESAMT =
(Monatliche Rentenhöhe OST = Entgeltpunkte aus OST * Zugangsfaktor *aktueller Rentenwert OST* Rentenfaktor)
+
(Monatliche Rentenhöhe WEST= Entgeltpunkte aus OST * Zugangsfaktor *aktueller Rentenwert WEST* Rentenfaktor)
Falls ich etwas falsch verstanden habe würde ich mich gerne über eine Antwort freuen. Bitte wenn möglich mit Bezug auf die Rentenformel.
Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Kai