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Experten-Antwort

Westler mit Arbeit in West - neuer Wohnsitz Ost

von mari5905.01.2011 | 16:32
4399 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, wir haben in Ost (MV) gebaut. Wie sieht es mit Haupt-/Nebenwohnsitz für die Rentenberechnung aus? Zur Zeit muss ich noch in West bis zur Rente arbeiten. Bin in ATZ und die Freistellung ist in ca. 3 Jahren. Problem ist die hohe Zweitwohnsteuer für d. neue Haus. Daher sollte der Haupwohnsitz in Ost sein, Arbeitsort wird dann Nebenwohnsitz.. Fragen: 1. Hauptwohnsitz Ost (sofort) Arbeit in West. 2. Hauptwohnsitz Ost, ab Freistellungsphase. 3. Hauptwohnsitz Ost,, ab Rentnbeginn. Wird die Westberechnung für alle drei Punkte durchgeführt oder die Ostberechnung, wenn ja und für welche Punkte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Wohnsitz spielt bei der Rentenberechnung keine Rolle. Liegt der Beschäftigungsort bzw. Tätigkeitsort im Beitrittsgebiet, sind Entgeltpunkte Ost zu ermitteln. Dieser ist zur Zeit noch niedriger als der aktuelle Rentenwert (West), welcher für die alten Bundesländer gilt.

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2 Antworten

RFnam 05.01.2011 | 19:22
Unabhängig vom Wohnsitz richtet sich die Anwendung des aktuellen Rentenwertes Ost oder West nach dem jeweiligem Tarifbereich. in dem das Entgelt erzielt wurde. Die Entgeltpunkte West werden aus dem Entgelt West und die Entgeltpunkte Ost werden aus dem Entgelt Ost ermittelt. Die EP West werden mit dem aktuellem Rentenwert West, die EP Ost mit dem aktuellem Rentenwert Ost multipliziert. Damit entstehen zwei Teilbeträge, die addiert werden und die Bruttorente ergeben. Das lässt sich in den Anlagen 1 bis 6 einer Rentenauskunft nachvollziehen. Falls Sie zu jung sind, um bereits eine erhalten zu haben, können Sie eine bei Ihrem Rentenversicherungsträger abfordern. Eventuell wird dazu Ihr Versicherungskonto geklärt/ergänzt. Der Hauptwohnsitz spielt nur bei Hinterbliebenenrenten für den Freibetrag in der Einkommensanrechnung eine Rolle. Das war kurz das Wesentliche.
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