WfbM

von
Mona

Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

@will es wissen, dass gleiche Spiel wie immer. Sie werfen nur Brocken hin und kommentieren jede Antwort damit, dass Sie nicht behindert sind. Hatten wir doch alles schon,dutzendfach. Was wollen Sie denn eigentlich nun genau? Und nicht immer was wäre, hätte, bitte mal ganz konkret. WAS genau ist Ihnen widerfahren und was ist die rentenrechtliche Frage dazu? Lassen Sie sich doch nicht immer alles aus der Nase ziehen. Berichten Sie doch mal umfänglich!

von
Rehabilitant

Zitiert von: tell us more please
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: ....
Zitiert von: Rehabilitant
Mir liegt das von der Sachbearbeiterin unterschriebene ärztliche Attest, natürlich ohne Arztunterschrift, vor.

Und deshalb gehen Sie davon aus, dass es gefälscht ist, weil der Arzt nicht unterschrieben hat?

Ja logisch. Ich bin und war ja nie behindert. Und: wofür, meinen Sie, ist auf dem gelben Schein ein Feld für die Unterschrift und den Stempel des Vertragsarztes? Versuchen Sie doch mal, einen ärztlichen Attest ohne Unterschrift zu verwenden. Denkhilfe: Impfzertifikat.

Was bedeutet für Sie "behindert"?
Also nicht die offizielle Definition, die kenne ich auch...

Behindert ist man frühestens dann, wenn es vertagsärztlich oder schulamtsärztlich festgestellt wurde.

Experten-Antwort

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Ich habe einige Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin

von
Rehabilitant

Zitiert von: Admin
Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Ich habe einige Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin

Nur meine Frage ist nicht beantwortet. Also nochmal. Wer hat Ermessen, ausser vertragsärztlich oder schulamtsärztlich einen WfbM-Fall festzustellen? Niemand!

von
Rehabilitant

Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Admin
Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Ich habe einige Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin

Nur meine Frage ist nicht beantwortet. Also nochmal. Wer hat Ermessen, ausser vertragsärztlich oder schulamtsärztlich einen WfbM-Fall festzustellen? Niemand!

Karl Dall ist da zuständig

Den Eindruck habe ich auch.

von
Behrens

Hallo,
viele Menschen stellen einen Antrag um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Damit sind die auch behindert.Das sind Millionen in Deutschland.

Ich kenne Ihren Fall nicht, aber die Arbeit in einer WfB hat auch Vorteile. So erhalten Sie pro Jahr 0,8 Entgeldpunkte für die Rente. Das hätten manche Berufsgruppen gerne.
Man bekommt zwar für die Arbeit nur ein Taschengeld, aber da könnte man sich ja mal informieren, welche zusätzliche Leistungen einem noch zustehen.

An Ihrer Stelle würde ich mal vorurteilsfrei das Thema WfB betrachten und dann können Sie ja immer noch entscheiden. Zwingen kann Sie ja niemand dort zu arbeiten.

von
Emil

Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

Damit haben Sie aber begründet, dass sie kein Übergangsgeld erhalten (sollen). Was sind Sie dann? Was haben Sie momentan überhaupt mit der Rentenversicherung zu schaffen? In welchem Zusammenhang haben Sie da ein Schreiben "gefunden"? Sind Sie normal berufstätig oder geht es um irgendwelche Leistungen?

von
Rehabilitant

Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

Damit haben Sie aber begründet, dass sie kein Übergangsgeld erhalten (sollen). Was sind Sie dann? Was haben Sie momentan überhaupt mit der Rentenversicherung zu schaffen? In welchem Zusammenhang haben Sie da ein Schreiben "gefunden"? Sind Sie normal berufstätig oder geht es um irgendwelche Leistungen?

Ich bin hier nicht um Antworten zu geben. Ich stelle nur eine Frage und erwarte eine korrekte und einfache Antwort undzwar vom „Experten“.

von
Emil

Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

Damit haben Sie aber begründet, dass sie kein Übergangsgeld erhalten (sollen). Was sind Sie dann? Was haben Sie momentan überhaupt mit der Rentenversicherung zu schaffen? In welchem Zusammenhang haben Sie da ein Schreiben "gefunden"? Sind Sie normal berufstätig oder geht es um irgendwelche Leistungen?

Ich bin hier nicht um Antworten zu geben. Ich stelle nur eine Frage und erwarte eine korrekte und einfache Antwort undzwar vom „Experten“.

Ihnen ist anscheinend nicht zu helfen, so wird das jedenfalls leider nichts. Egal ob Experte oder nicht, ohne die nötigen Informationen werden Sie keine entsprechende Antwort erhalten können! Mir ist es egal, mich hält man ja nicht für einen WfbM - Fall!

von
Schade

Niemand hier weiß genau was Sie aus welchem Grund im Forum wissen wollen. Es gibt auch Fragen auf die es keine Antwort gibt.

Daher werden Sie auf diesem Wege wahrscheinlich keine für Sie zufriedenstellende Antwort bekommen.

Egal wie oft Sie noch quängeln wird sich da nichts ändern und die Gefahr dass man Sie für "nicht ganz dicht" halten könnte, wird mit jedem Ihrer Beiträge größer.

von
Sirius

Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

Damit haben Sie aber begründet, dass sie kein Übergangsgeld erhalten (sollen). Was sind Sie dann? Was haben Sie momentan überhaupt mit der Rentenversicherung zu schaffen? In welchem Zusammenhang haben Sie da ein Schreiben "gefunden"? Sind Sie normal berufstätig oder geht es um irgendwelche Leistungen?

Ich bin hier nicht um Antworten zu geben. Ich stelle nur eine Frage und erwarte eine korrekte und einfache Antwort undzwar vom „Experten“.

Ihnen ist anscheinend nicht zu helfen, so wird das jedenfalls leider nichts. Egal ob Experte oder nicht, ohne die nötigen Informationen werden Sie keine entsprechende Antwort erhalten können! Mir ist es egal, mich hält man ja nicht für einen WfbM - Fall!
Lassen Sie es gut sein, der Kaschpar möchte keine Hilfe. Wahrscheinlich gibt es ein psychologisches Gutachten, dass er plemplem ist und somit trifft das "B" in WFBM wahrscheinlich zu. Manche hören auch Stimmen, wo keine sind und andere wittern gefälschte Schreiben der DRV. Eigentlich ein armes Würstchen.

von
Rehabilitant

Zitiert von: Sirius
Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

Damit haben Sie aber begründet, dass sie kein Übergangsgeld erhalten (sollen). Was sind Sie dann? Was haben Sie momentan überhaupt mit der Rentenversicherung zu schaffen? In welchem Zusammenhang haben Sie da ein Schreiben "gefunden"? Sind Sie normal berufstätig oder geht es um irgendwelche Leistungen?

Ich bin hier nicht um Antworten zu geben. Ich stelle nur eine Frage und erwarte eine korrekte und einfache Antwort undzwar vom „Experten“.

Ihnen ist anscheinend nicht zu helfen, so wird das jedenfalls leider nichts. Egal ob Experte oder nicht, ohne die nötigen Informationen werden Sie keine entsprechende Antwort erhalten können! Mir ist es egal, mich hält man ja nicht für einen WfbM - Fall!
Lassen Sie es gut sein, der Kaschpar möchte keine Hilfe. Wahrscheinlich gibt es ein psychologisches Gutachten, dass er plemplem ist und somit trifft das "B" in WFBM wahrscheinlich zu. Manche hören auch Stimmen, wo keine sind und andere wittern gefälschte Schreiben der DRV. Eigentlich ein armes Würstchen.

Alles Experten hier, nur die DRV kann keine verwertbare Antwort geben.

von
Emil

Zitiert von: Sirius
Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Emil
Zitiert von: Rehabilitant
Zitiert von: Akaz
Zitiert von: Rehabilitant
Weil ich eine von der DRV gefälschte ärztliche Bescheinigung gefunden habe in der steht dass ich ein WfbM-Fall gewesen sei und deshalb kein ÜG beziehen soll.

Nur bin ich es nicht gewesen.

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer WfbM begründen durchaus einen Anspruch auf Übergangsgeld. Nur im Arbeitsbereich sieht es anders aus.

Bin aber weder WfbM-Fall noch im Eingangsverfahren.

Damit haben Sie aber begründet, dass sie kein Übergangsgeld erhalten (sollen). Was sind Sie dann? Was haben Sie momentan überhaupt mit der Rentenversicherung zu schaffen? In welchem Zusammenhang haben Sie da ein Schreiben "gefunden"? Sind Sie normal berufstätig oder geht es um irgendwelche Leistungen?

Ich bin hier nicht um Antworten zu geben. Ich stelle nur eine Frage und erwarte eine korrekte und einfache Antwort undzwar vom „Experten“.

Ihnen ist anscheinend nicht zu helfen, so wird das jedenfalls leider nichts. Egal ob Experte oder nicht, ohne die nötigen Informationen werden Sie keine entsprechende Antwort erhalten können! Mir ist es egal, mich hält man ja nicht für einen WfbM - Fall!
Lassen Sie es gut sein, der Kaschpar möchte keine Hilfe. Wahrscheinlich gibt es ein psychologisches Gutachten, dass er plemplem ist und somit trifft das "B" in WFBM wahrscheinlich zu. Manche hören auch Stimmen, wo keine sind und andere wittern gefälschte Schreiben der DRV. Eigentlich ein armes Würstchen.
Irgendeine Leistung der Rentenversicherung muss es ja gewesen sein, sonst würde der FS nicht monieren, dass er kein Übergangsgeld bekommen hat. Seine Beurteilung wird schon zu recht erfolgt sein, aber wie gesagt, völlig Boogie, sein Problem!

von
Dieter

Zitiert von: Emil
[quote=401139][quote=401136][quote=401135][quote=401134][quote=401088][quote=401067][quote=401059]Irgendeine Leistung der Rentenversicherung muss es ja gewesen sein, sonst würde der FS nicht monieren, dass er kein Übergangsgeld bekommen hat.
Denkbar wäre auch, dass der ärztliche Sachverständige der RV Rehabilitationsbedarf festgestellt hat und LTA in einer WfbM empfohlen hat. Weiss aber nur der Fragesteller und der möchte nichts preisgeben und wundert sich dann, dass es keine passenden Antworten gibt.

von
KSC

Da spielt wohl ein "Psycho" mit uns allen das Spiel "Kasperletheater" - Leute seid ihr alle da?.

Wenn es nicht traurig wäre könnte man sich fast darüber amüsieren.

Oder der arme Kerl ist dermaßen neben der Spur, dass er es einfach nicht schafft mit klaren einfachen Worten sein Problem darzulegen. Aber dann wäre fachkundige Hilfe angebracht.

von
Rehabilitant

Zitiert von: KSC
Da spielt wohl ein "Psycho" mit uns allen das Spiel "Kasperletheater" - Leute seid ihr alle da?.

Wenn es nicht traurig wäre könnte man sich fast darüber amüsieren.

Oder der arme Kerl ist dermaßen neben der Spur, dass er es einfach nicht schafft mit klaren einfachen Worten sein Problem darzulegen. Aber dann wäre fachkundige Hilfe angebracht.

KSC ist auch schon aufgestanden. Stammtisch ist also voll

von
Frank

Zitiert von: Emil
[quote=401139][quote=401136][quote=401135][quote=401134][quote=401088][quote=401067][quote=401059] Irgendeine Leistung der Rentenversicherung muss es ja gewesen sein
Er nennt sich ja selbst Rehabilitant und spricht auch von ÜG. Wahrscheinlich sind übliche Rehas aber zwecklos und für solche Leute gibt's dann zum Glück geschützte Werkstätten. Diese Einschätzung scheint goldrichtig zu sein!

von
Gerd

Hoffen wir, dass dieser unsägliche Thread schnell geschlossen wird.

Gruß Gerd

von
W°lfgang

Zitiert von: Rehabilitant
Ich bin hier nicht um Antworten zu geben. Ich stelle nur eine Frage und erwarte eine korrekte und einfache Antwort undzwar vom „Experten“.

hmm? ...sollte es Ihnen bisher - nach tagelangem Gemaule - nicht aufgefallen sein, dass Sie hier nicht in einem Schwerbehinderten-, noch WfbM-Forum sind, um Ihre _persönlichen_ Fragen von _dortigen_ @Experten 'nervig' (pardon: 'freundlich' hinterfragt ;-)) aufklären zu lassen?!!

Tzzz ...wenn Ihre oberen 'Reifen' eine Unwucht haben - wählen Sie da die nächste Tanke zum Auswuchten oder den vermeintlichen Experten, der auf dem Sofa vor Ihnen primär das analysieren kann?

IHRE ERWARTUNGSHALTUNG???

...achjah/DAS *Scheiß-EGO/Ich-allein! Simple: zahlen Sie 10T € + ² für jede weitere Nachfrage dafür an der Forumskasse, weniger erwartet die Foren-Red. nicht für die erste Sedierungshilfe *g ...um das Forum auf sachbezogene Beiträge bereinigen zu können ;-)

hmm ...sollte ich nun Ihre korrekte und einfache Antwort erwarten können? - auch wenn Sie nicht 'Experte' sind? ;-)

Gruß
w.

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