hallo,
Ich bin m, 44, psychisch krank, seit 15 jahren allein erziehend (kind jetzt19, geistig behindert. gdh 80, G u.B - geht z. schule). seit 15j arbeitslos, beide alg2 bezieher, habe jetzt einen bescheid der DR bekommen: bewilligung leistungen zur teilhabe am arbeitsleben im eingangsverfahren in einer werkstatt für behinderte menschen als leistung zur teilhabe am arbeitsleben. (ich habe kein gdb, keine erwersbminderung (soweit mir bekannt)). ich soll noch übergangsgeld bekommen - wird gering ausfallen.
nun schiebt die arge alles hin und her, behauptet ich hätte kein anspruch mehr auf alg2, andere stelle sagt doch weil kind als arbeitsfähig gilt - wäre aber nicht sicher, grundsicherung sagt weil ich keine erwerbsminderung habe - kein anspruch.
kurzum, von wo kann ich geld erhalten? wer ist "wirklich" zuständig? was passiert wenn ich (aus gründen weil ich nicht weiss wie ich die miete etc bezahlen soll) nicht in die werkstatt gehe?
mfg
frank