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Experten-Antwort

WfbM-Rente anrechenbares Einkommen ?

von blomsker02.03.2016 | 19:33
1348 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich würde gerne wissen, ob eine WfbM-Altersrente anrechenbares Einkommen ist ? Meine Frage aus folgendem Grund....die WfbM-Rente wird voll auf die Opferentschädigungsrente angerechnet. Wäre schön, eine Antwort zu bekommen. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blomsker,

ob eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (egal ob Alters - oder Erwerbsminderungsrente) auf eine Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz angerechnet wird, kann nur der Träger der Opferentschädigungsrente prüfen.

Bitte erkundigen Sie sich dort nach den Anrechnungsvorschriften.

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3 Antworten

KSCam 02.03.2016 | 19:39
Es gibt keine "WfbM Altersrente" - daher kann es diesbezüglich m.E. auch keine Sonderregelung geben. Es gibt, die Regel AR, die AR für Frauen, die AR nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, usw. - aber keine "WfbM Altersrente".
W*lfgangam 02.03.2016 | 21:51
Hallo blomsker, zunächst, Sie werden hier keine abschließende Antwort erhalten, welche Leistungen (gleich welcher Art) auf Opferentschädigungsrenten (OEG) angerechnet werden. Diese werden nicht von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, da müssen Sie die Stelle Fragen die die OEG-Rente zahlt. Allerdings, wenn Sie jetzt als Beschäftigter in einer WfbM eine Rente wegen Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfte die Anrechnung bei einer späteren Altersrente genauso sein, ggf. kommen aber erhöhte Freibeträge aus dem Versorgungsrecht hinzu. Wie gesagt, fragen Sie die Stelle, die auf dem Bescheid der OEG-Rente steht. Gruß w.
blomskeram 02.03.2016 | 22:22
Natürlich keine Altersrente, Sorry. Herzlichen Dank für die Antworten ! LG
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