Die Deutsche Rentenversicherung kann nach einer Rehabilitationsmaßnahme das Übergangsgeld für eine stufenweise Wiedereingliederung nur bis zum Ende dieser zahlen. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung des Entgelts durch Ihren Arbeitgeber haben wir keinen Einfluss. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber ja bereit, Ihnen einen Vorschuss auf das Entgelt zu gewähren.