Hallo,
mir wurden vom DRV Bund technische Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung bewilligt.
Ich habe mir daher den bewilligten Schreibtisch und orthopädischen Bürostuhl gekauft.
Nun bin ich gerade in der Wiedereingliederung. Daher meine Frage.
Was passiert, wenn die Wiedereingliederung scheitert und ich Antrag auf EM-Rente stellen muss.
Der Bewilligungsbescheid enthält ergänzende Bestimmungen: " Unsere Zusage gilt neun Monate. Der Bescheid kann widerrufen werden, wenn gegenüber den Angaben im Antrag Änderungen in den persönlichen Verhältnissen eingetreten sind oder eintreten werden (z.B. Beantragung oder Bewilligung einer Rente...).
Müsste ich falls ich einen Antrag auf EM-Rente stellen muss, dann die übernommenen Kosten bei Widerruf zurückzahlen? Kann ein Widerruf auch nach Anschaffung der Gegenstände erfolgen?
Vielen Dank für ihre Antwort bereits im Voraus.