Hallo Ed,
es ist so gut wie gar nicht möglich, dass eine Rentenberechnung trotz fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ausgegeben wird. Sollte ein 2. Leistungsfall (volle Rente wegen Erwerbsminderung) eingetreten sein, ist die Zeit des bisherigen Rentenbezuges ggf. als Anrechnungszeit im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI zu berücksichtigen, wonach die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin gegeben sein müssten.
Um diese Frage abschließend zu klären, empfehle ich eine Beratung bei der deutschen Rentenversicherung.