Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurde unbegrenzt 2005 bewilligt. Nun wurde Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes und der bestehenden Arbeitslosigkeit beantragt. Dabei stellte sich heraus, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen( in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge nicht erfüllt sind. Die waren aber 2005 ebneso nicht erfüllt, wie die Voraussetzung, dass jeder Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt seit 1983 ist. Besteht nicht die Gefahr, dass die zeitlich unbegrenzte bereits bewilligte Rente nun entzogen wird?
Wer außer einem Hellseher oder Propheten sollte diese Frage beantworten können.
Frei nach Toyota gilt hier: nichts ist unmöglich...
warten Sie den Bescheid ab, den Sie bekommen werden.
Hoffentlich haben Sie mit Ihrem Neuantrag keine schlafenden Hund geweckt!
Andererseits: Wenn Ihnen die Rente tatsächlich nicht zustand, wäre es natürlich nur mehr recht als billig, wenn sie entzogen würde. Mein Mitleid hielte sich dann in Grenzen!
Machen Sie sich keine Sorgen.
Wären 2005 die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, hätte das der Computer angezeigt und keine teilweise Erwerbsminderungsrente errechnetund bewilligt,die Ihnen nun entzogen werden kann.
So ein Blödsinn!
Das vorliegen der Voraussetzungen erkennt der Computer in manchen Fällen doch gar nicht von allein (z.B. bei vorzeitiger Wartezeiterfüllung und Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung statt 3 Jahre Pflichtbeiträge in 5 Jahren). Dann dürfte der Compi hier auch keine Renten berechnen - tut er aber...
Hallo Ed,
es ist so gut wie gar nicht möglich, dass eine Rentenberechnung trotz fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ausgegeben wird. Sollte ein 2. Leistungsfall (volle Rente wegen Erwerbsminderung) eingetreten sein, ist die Zeit des bisherigen Rentenbezuges ggf. als Anrechnungszeit im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI zu berücksichtigen, wonach die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin gegeben sein müssten.
Um diese Frage abschließend zu klären, empfehle ich eine Beratung bei der deutschen Rentenversicherung.