Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Widerspruch

von H. Janas02.03.2013 | 23:08
3053 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bin v.d. KK aufgefordert worden REHA Antrag zu stellen, wurde aber abgelehnt. Bisher zahlt meine KK Krankengeld - nicht ausgesteuert. Was passiert - u. wovon lebe ich wenn mein Widerspruch an d. RV abgelehnt wird was zu 95% passieren wird.? Bleibt KK Leistungsträger?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind der Aufforderung Ihrer Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen, nachgekommen. Deshalb gibt es für die Krankenkasse keinen Grund, die Krankengeldzahlung einzustellen. Bei weiter andauernder Arbeitsunfähigkeit wird Ihnen die Krankenkasse rechtzeitig den Termin der Aussteuerung mitteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

23 Antworten

Suseam 02.03.2013 | 23:35
Schlicht und ergreifend : Ja
stuosiam 03.03.2013 | 04:08
Hallo, mit welcher Begründung wurde Reha von Rententräger abgelehnt?
Horst Janasam 03.03.2013 | 05:31
Hallo Stuosi also ich war 2011 erst in REHA von d. RV. Hatte das auch d. KK mehrfach gesagt. Aber interess. sie nicht. Im Gegenteil, man war zu 110% überzeugt ich bekäme eine REHA, weil RV wissen will, was geht. Nun - RV sagt 4 Jahre noch nicht um u. seit d. letzten REHA habe sich keine "Dringlichkeit" einer vorzeiitgen REHA ergaben - demnach ist abzulehnen. Kein Ton v. Rente o. sonst etwas. Ich war ja auch schon beim AA - aber hier sagt d. Amtsärztin - abgelehnt - ich sei ja noch "voraussichtl." d. nä. 6 Mon. krank ???? - stehe also dem Arbeitsmarkt damit nicht zur Verfügung. Und das wird entschieden als ich eigentlich gesund war weil ich ab 11.02. keine Krankmeldung mehr hatte. Also sehr wohl zur Verfüg. stand. Aber man will mich loswerden weil ich kaum noch laufen kann Bandscheibe u. Asthma chronisch u. weiteres... und m. 62 - was sollen wir damit zumal auch noch Schwerbehindert... Also werde ich "durchgereicht" - keiner will mich..... u. ich habe Jahre malocht im Top Management m. entsprechenden Zahlen zur Absicherung - u. nun das - ich werde Wahnsinnig.. Liebe Grüße und Danke Euch ...
Amselam 03.03.2013 | 08:34
Sehr geehrter Fragender, ich antworte Ihnen aus eigener Erfahrung, daher übernehme ich keine Gewähr. Wenn Ihr Anspruch an Krankengeldzahlung ausgelaufen ist, werden Sie ausgesteuert. Sollten Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, würden Sie nach Ihrem Alter und Berechtigung noch von der Agentur Geld bekommen. Danach ist Schluss, es sei denn Ihr Antrag auf Erwerbsminderung ist dann durch. Das wünsche Ich Ihnen sehr. Aber so eine Eintragsstellung und Bearbeitung kann schon Mal mehrere Monate dauern. Vielleicht haben Sie noch Anspruch auf Sozialgeld? Das alles sollten Sie dann rechtzeitig prüfen, um nicht ohne Bezüge dazustehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Maxam 03.03.2013 | 10:24
Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung.....prüfen lassen....
Riemeram 03.03.2013 | 10:38
Rente für Schwerbehinderte Menschen kriegt er ja nicht , da keine 35 Jahre Wartezeit erfüllt. Durch die Nichterfüllung dieser 35 jährigen Wartezeit sind somit alle vorzeitigen Altersrenten nicht möglich.
Riemeram 03.03.2013 | 11:12
" Die Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für: die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen " http://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht…
Axel Hagenam 03.03.2013 | 11:18
" Rentenminderung bei Bezug einer EM-Rente : Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnt. Diese Altersgrenze wurde von 63 stufenweise angehoben. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3%. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8%. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnt (Zeitraum 62. bis 65. Lebensjahr = 36 Monate, 36 x 0,3% = 10,8%). Hier galt bisher die Altersgrenze von 60 Jahren. Beginnt die Rente noch früher, wird bei der Ermittlung des Kürzungsfaktors so getan, als würde die Rente erst mit 62 beginnen. Der Abschlag, der zum erstmaligen Rentenbeginn ermittelt wird, bleibt für alle Zeit erhalten, d.h. eine nach der Erwerbsminderungsrente folgende Alters- oder Hinterbliebenenrente bekommt ebenfalls diesen Abschlag. "
stuosiam 03.03.2013 | 11:48
Hallo Janas, wie ist denn der Entlassungsbericht von Reha 2011? Erwerbsfähig usw.??? Sie können auch einfach einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, dann wird ja von Amts wegen Ihre Erwerbsfähigkeit überprüft, denn von 2011 bis 2013 kann sich ja Ihre Erwerbsfähigkeit verschlechtert haben.
stuosiam 03.03.2013 | 11:52
Die kk zahlt dann bis zur Aussteuerung Krankengeld, natürlich nur wenn Sie AU bzw. die Auszahlscheine vom Arzt ausfüllen lassen(AU-weiterhin damit bescheinigt wird) Nach Aussteuerung dann zum Arbeitsamt und nach §145 SGB3 Arbeisllos melden (Nahtlosigkeit)
Axel Hagenam 03.03.2013 | 12:17
Er hat doch schon bereits letztens erst einen Rehaantrag nach Aufforderung durch die Kasse gestellt. Dieser wurde ABGELEHNT von der RV weil keine Notwendig besteht und die 4 Jahresfirst noch nicht abgelaufen ist. Widerspruch dagegen läuft noch - wird aber wohl auch abgelehnt. Damit hat er alle Bedingungen der Kasse erfüllt ( Widerspruch hätte er aber gar nciht einlegen müssen - dazu kann die Kasse niemanden zwingen !!) und somit wird das Krankengeld bis zum letzten Tag der Bezugsdauer der 78 Wochen gezahlt werden MÜSSEN. Aus der Numemr kommt die Kasse jetzt ja nicht mehr raus. Insofern gilt es erstmal jetzt das Krankengeld bis zum letzten Tag voll auszuschöpfen und DANACH sich wieder bezüglich ALG I - noch einmal - bei der Agentur für Arbeit zu melden. Als Arbeitsfähig melden und sich dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung zur Verrfügung stellen. Neues Spiel dann und event. neues Glück. Sollte ALG I wieder abgelehnt werden sofort Anwalt einschalten der das dann schon mit den Leuten der AfA regelt. Sobald ein Anwalt mit ins Boot kommt werden alle Behörden sehr sehr vorsichtig !
Maxam 03.03.2013 | 15:04
Aber er ist doch eigentlich quasi nicht vermittelbar.... das sehen die doch auf dem Amt auch .....sind die dann trotzdem verpflichtet ALG1 zu bezahlen?
Horst Janasam 03.03.2013 | 13:57
Erst mal Danke f.d. tolle Community.. vielen Dank. Noch einmal zur Klärung; 2011 in REHA als ARBEITSFÄHIG entlassen. (kam daher - ich war vor REHA krank hatte aber noch alten Urlaub zu kriegen. Ich nicht Wissend hab mir gesagt egal ob krank o. Urlaub - mach erst mal Url. weg.) Der Arzt i.d. REHA dann wörtl. ; Sie sind arbeitsf. gekommen - da können wir sie nicht arbeitsunfäh. entlassen. !!!! Ich kam an Gehhilfen - und ging an Gehhilfen. Habe auch sofort beim erst. Antrag 50% GDB bekommen. Nun wollte ich z. AA da ich mein. Arb.Platz verloren habe wegen Gesundheit. Hatte m. meinem Arzt besprochen - leichte Bürotätigk. o. Pförtner geht ohne weiteres. AA sagt aber NEIN. RV sagt auch NEIN. Erw.Minderungsrente möchte ich noch nicht weil ich finanz. dait meine Fam. nicht ernähren kann. Und habe noch Eigentum. Wenn überhaupt käme noch EU in Frage. Aber ich wollte in jedem Falle erst AA ausschöpfen denn ich würde gerne noch arbeiten gehen wolle. nach ALG I wäre Rente dran wenn auch m. Abschlag. Wie erreiche ich das Ziel? Noch mal; 35 Jahre Beitrag habe ich nicht weil ich in Selbstständ. nicht eingezahlt hatte
Maxam 03.03.2013 | 14:38
Äh sorry aber EU-Rente gibt es nicht mehr seit 2001! Es gibt Teilerwerbsminderungsrente oder Vollerwerbsminderungsrente! Link dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Horst Janasam 03.03.2013 | 14:18
Hallo Stuosi, meines Wissens ist EM Rente ca. 50% d. norm. Rente- richtig? Wovon sollte ich dann meine Fam. ernähren? EU-Rente wären ca. 80% d. norm. Rente - Richtig? Das könnte evtl. eine Option sein. Aber ich MÖCHTE noch nicht in Rente m. 62 J. Daher mein Ziel; KK ausschöpfen u. danach 24 Mon. ALG I - danach dann in Rente weil ich dann fast 65 J. bin inkl. 5 Mon. nach neuer Regelung. Also muss ich aufpassen das das AA mir nicht wieder einen Strich macht....
KSCam 03.03.2013 | 14:59
Ihr Plan kann klappen, wenn Sie den Mitarbeitern bei Arbeitsamt das Gefühl gebe, dass Sie arbeiten können und das auch wollen. Und dann müssen Sie die Auflagen des Arbeitsamtes erfüllen und nicht "rumzicken " weil alles was nach Arbeit riecht nicht geht. Kommt das Gefühl auf es geht nur um Finanzoptimierung, wird die Agentur Druck aufbauen.
Horst Janasam 03.03.2013 | 17:46
Hallo KSC, also ich bin sehr wohl arbeitsfähig, sagt auch mein Hausdoc. Ich kann einen Bürojob ausüben o. könnte auch z.B. als Pförtner tätig sein. Das habe ich auch schon m.d. AA Sachbearb. besprochen. Und ausdrücklich u. INTENSIV eindeut. darauf hingewiesen; ICH WILL U KANN ARBEITEN!!! :-) Auch eig. Bewerbung. würde ich loslassen denn ICH WILL... UND KANN.... Also zicke ich sicherl. nicht sondern werde sehr kooperativ. Jetzt dennoch eine Frage dazu; würde ich z.B. 6 Std. täglich arbeiten, dann würde der AGeber auch nur 6 bezahl. Was ist m.d. Ausgleich zu 100% swnn ich muss ja auch an m. Finanzen achten.
KSCam 03.03.2013 | 15:47
Eigentlich ist alles zum Thema gesagt. Was genau passier und was die Kollegen des Arbeitsamtes tun und denken, steht nicht im Ermessen dieses Forums.......genauso wenig kann hier jemand die Erwerbsminderung von H. Janas beurteilen.
Anitaam 03.03.2013 | 15:57
Nein. Wie hoch sie bei Ihnen ist, sagt Ihnen ungefähr ihre letzte Renteninformation. EU-Rente gibt es schon lange nicht mehr.
Annaam 03.03.2013 | 22:48
Irgendwie schreit hier nicht die Not.......auch nicht die Bedürftigkeit.............und erst recht nicht ein Verfechter des Solidaritätsgedankens..... Warum sollten ausgerechnet Sie nicht an Ihre Ressourcen gehen müssen?? Weil der Lebensstil der TOP-Manger generell immer von Anderen finanziert werden muss?? Mannomann...........
Horst Janasam 04.03.2013 | 07:26
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Warum sollten ausgerechnet Sie nicht an Ihre Ressourcen gehen müssen?? Weil der Lebensstil der TOP-Manger generell immer von Anderen finanziert werden muss?? Mannomann...........
Bei mir Frau Anna musste NIEMAND etwas finanzieren, niemand. Im Leben gibt es nichts umsonst - aber das scheinen Sie noch nicht bemerkt zu haben.
Horst Janasam 04.03.2013 | 07:18
Tja Fr. Anna, bevor man solche Worte loslässt sollte man erst mal nachdenken. Schon mal was v. Heimkinder gehört? Ich meine das was durch die Medien ging? Ohne Familie aufgewachsen ohne Hilfe OHNE SOLIDARITÄT... durch EIGENES ENGAGEMENT. Und Sie wollen mir etwas von Solidarität erzählen? Ich will hier auch nicht polemisieren o. in polit. Diskussionen verfallen. Aber bitte schön immer sehr vorsichtig sein, bevor man über andere Menschen den Stab bricht Sie "schlauer Mensch". Meine Solid. beginnt da wofür ICH GEARBEITET u. geblutet habe u. endet auch da. Ich habe für MEINE RECHTE UND PFLICHTEN OHNE SOLI gearbeitet im Gegensatz zu vielen anderen Menschen welche alleine schon Hilfe aus d. Familie oder Previlegien hatten. Es klingt viell. hart. Aber wer einmal durch die Hölle gegangen ist, der hat lernen müssen - viel lernen müssen. Und dann kopfen Sie sooo schlaue Sprüche ... tssssss
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026