Sie sind der Aufforderung Ihrer Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen, nachgekommen. Deshalb gibt es für die Krankenkasse keinen Grund, die Krankengeldzahlung einzustellen. Bei weiter andauernder Arbeitsunfähigkeit wird Ihnen die Krankenkasse rechtzeitig den Termin der Aussteuerung mitteilen.