Guten,Tag ich würde gerne wissen wollen,wenn ich mit dem VDK Widerspruch gegen eine Rentenablehnung eingereicht habe,kommt dann der Widerspruchsbescheid zu mir nach Hause oder zum VDK?Wie lange darf sich die DRV Zeit lassen ,um den Widerspruch zu bearbeiten?Wer entscheidet über den Widerspruch,macht das eine Komission?Vielen Dank für Antworten.M.f.G.
Wenn Sie den VDK bevollmächtigt haben, wird auch die Entscheidung an den VDK geschickt, ist kein Bevollmächtigter im Boot, erhalten Sie den Bescheid (ist eigentlich logisch und sollte Ihnen vom VDK auch so erklärt worden sein).
Eine Frist für die Bearbeitung gibt es nicht, die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles - es gibt Widersprüche, bei denen der "liebe Kunde" oder sein Rechtvertreter schon mal 2 Monate brauchen um den Widerspruch zu begründen. Es kann Wartezeiten wegen ärztlicher Unterlagen geben, es kann dauern bis ein (oder mehrere) Arzt seine Berichte einreicht, usw.
Aus all diesen Gründen ist es wiederum logisch, dass es eigentlich gar keine starre Fristenregelung geben kann. Man glaubt nicht wie lange es manchmal dauern kann bis ein Widerspruchsführer auf ein Schreiben reagiert (und trotzdem über die lahme Verwaltung mosert).
Bei meinem Versicherungsträger geht der Widerspruch zu nächst mal an die Sachbearbeitung, dort wird zunächst geprüft, ob man ihm abhelfen kann und man macht erforderliche Erhebungen. Kann die Sachbearbeitung nicht abhelfen, geht der Vorgang hausintern an den sogenannten Widerspruchsausschuss, der entscheidet.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Der Widerspruch ist seid dem 17.10.13 mit Begründung bei der DRV eingereicht worden vom VDk.
Ich denke schon das Sie es mir so gesagt hatten,das die Antwort auf den Widerspruch beim VDK eingeht,ich war mir nur unsicher ob ich es so gesagt bekommen hatte.Denn es war etwas viel was ich an Mitteilungen an diesem Tag erhalten hatte,deshalb die Nachfrage.
Also Danke noch mal für Ihre Antwort.M.f.G.
Hatte ich noch vergessen zu erwähnen,der Widerspruch ist nicht nur begründet worden,sondern auch neue ärztliche Atteste sind beigelegt worden.
Machen Sie sich nicht zu viel Hoffnung, das es zu schnell geht.
Man hat sich bei meiner Frau mit der ersten Ablehnung ohne Gutachten 8 Monate Zeit gelassen, als trotz Gutachten nach weiteren 6 Monaten im Widerspruch nichts passierte wurde eine Frits gesetzt. In der Begründung der Ablehnung stand dann drin, das man auf Grund der Frist nicht genug Zeit hatte den Sachverhalt zu prüfen... jetzt prüft das SG seit Mai. Der erste Antrag auf EM-Rente war im Feb. 2012
Hallo lieber Leser,oh da kann ich mich ja noch auf was gefasst machen.Ich habe immer so von 3-4 Monaten gehört,nun ich muß es ja eh jetzt auf mich zu kommen lassen.Ich werde nicht aufgeben,da ich einfach nicht mehr kann.Mal schauen ob ich zu noch einem Gutachter geladen werde.Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Monika,
es muss nicht so laufen - nur in den mir bekannten Fällen (und das beschrängt sich nicht auf meine Frau) war nur ein Fall, bei dem die Bearbeitung tatsächlich innerhalb von 4 Monaten erfolgte.
Wohlgemerkt ist sie 2009 erkrankt (mit Knie-Gelenkinfektion, Polyneuropathie, Menengismus u.s.w.) seit Mitte 2010 Krankgeschrieben und wir hatten alles zur Genesung mögliche versucht.
Viel Glück für eine schnelle Abwicklung bei der DRV.
Hallo Leser,
Vielen Dank für deine Antwort,ich werde nun mal abwarten müssen.M.f.G.
Der Schriftverkehr erfolgt über den Bevollmächtigten (VDK).
Eine Frist, in der ein Widerspruch zu bearbeiten ist, gibt es nicht. Je nach Art und Menge der zu würdigenden Unterlagen wird das Verfahren entsprechend andauern. Ebenso ein Zeitfaktor könnten die Zeitpunkte der Widerspruchssitzungen sein.
Falls Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie innerhalb eines Monats beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben.
Sehr geehrter Experte,
warum werden denn immer wieder die Renten abgelehnt?
Ich finde es ja noch in Ordnung,wenn es bei der Antragstellung,noch zu einer Absage kommt.Nur finde ich es nicht gerecht,wenn der Widerspruch ,wo ja dann meist noch neue Atteste von Fachärzten hinzukommen auch in den meisten Fällen abgelehnt wird.
Denn es ist ja sehr oft ,das die meisten Klienten noch vor das Sozialgericht gehen müssen.
Ich finde diese Handhabe trägt nicht gerade zur Verbesserung der angeschlagenen Gesundheit bei.M.f.G.
Ich möchte auch etwas zum Thema Widerspruch Beiträgen, ich habe seit knapp 2.Monaten einen Widerspruch zum Thema LTA laufen, mein Anwalt hat einen Widerspruch mit zwei Gutachten von zwei Ärzten an die Rentenversicherung gesendet, woraus ersichtlich ist, das meine erste LTA zur Bürokraft völlig daneben war, da das Berufsbild nicht leidensgerecht ist. Ich leide seit dieser LTA an chronischer Unterforderung diese Maßnahme habe ich damals nur nach Aktelage bekommen, kein Schulabschluss also Helferberuf . In einem Jahr habe ich die 10 Klasse mit 2,0 nachgeholt und werde immer noch auf diesen Abschluss reduziert, was mich mit Depressionen und weiteren Diagnosen erkranken lassen hat. Die Frage, ob ich mich nach Alternativen angeschaut habe, kann ich ganz klar mit Ja beantworten. Fazit, ich bin durch die LTA Bürokraft krank geworden. Mir wurde übrigens gesagt, den Beruf gibt es nicht mehr, was auch relevant für eine neue leidensgerechte LTA sein soll, stimmt das?