Der Schriftverkehr erfolgt über den Bevollmächtigten (VDK).
Eine Frist, in der ein Widerspruch zu bearbeiten ist, gibt es nicht. Je nach Art und Menge der zu würdigenden Unterlagen wird das Verfahren entsprechend andauern. Ebenso ein Zeitfaktor könnten die Zeitpunkte der Widerspruchssitzungen sein.
Falls Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie innerhalb eines Monats beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben.