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Experten-Antwort

Widerspruch

von Anna22.04.2020 | 13:33
62 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Wenn man bei einer EMR einen Widerspruch gegen die Festlegung des Zeitpunktes, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist, einlegt, wird dann erst einmal die EMR bis zur Klärung nicht gezahlt oder vorläufig, das was festgestellt wurde? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

W°lfgang hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Der Rentenbescheid bleibt trotz des eingelegten Widerspruchs weiterhin wirksam und die Rente wird bis auf Weiteres in der festgestellten Höhe geleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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1 Antworten

W°lfgangam 22.04.2020 | 19:29
Hallo Anna, natürlich wird aus dem aktuell vorliegenden EMRT-Bescheid die hiernach festgestellte Rente solange gezahlt, bis eine neue Entscheidung nach Widerspruch/Klage vorliegt. Da gibt es keinen Stopp/keine Vorläufigkeit ...der aktuelle Bescheid ist ja 'schwebend' rechtswirksam - was dann hintenraus im Rahmen des Widerspruchs-/Klageverfahrens rauskommt ...zuviel/zuwenig /zu früh/zu spät, gezahlt worden ist/ggf. mit anderen Sozialleistungen noch nachträglich zu verrechnen ist, werden Sie nach Abschluss dieser Verfahren mit dem 'neuen' Rentenbescheid dann erfahren. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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