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Widerspruch -> Ablehnung -> wie weiter ????

von Knopf28.11.2008 | 14:31
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich das erste mal vor so einem Problem stehe, bräuchte ich mal bitte einen Ratschlag bzw. eine Interpretation meines Widerspruchsbescheides. Diese Widerspruchs-Ablehnung der Reha kam vom dem Rentenversicherung Bund. Ich bin seit 7 Monaten erkrankt und die Aufforderung der Reha kam durch meinen Facharzt und Krankenkasse. Was wird denn jetzt geschehen ???? Klage einreichen möchte ich nicht. Inhalt des Schreibens: Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Mit dem Widerspruch werden Leistungen zur med. Reha begehrt. Ihrem Begehren kann nicht entsprochen werden. Die DRB kann nur dann Leistungen zur med. Reha erbringen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten hierdurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wenn bei einer bereits geminderten Erwerbsfähigkeit deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann (§9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 in Verbindung mit §10 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches SGB) Unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Einwände sowie der vorliegeneden med. Unterlagen wurde festgestellt, daß Ihr Gesundheitszustand keine Gewährung von Leistungen zur med. Reha rechtfertigt. Es erfordert eine fachübergreifende ambulante Therapie....... Ja, und nun....... wie weiter. Bin ich der einzigste Ochse, dem so eine Ablehnung passiert ??? Wie ist denn nun der eventuelle weitere Werdegang ? Für Antworten wäre ich dankbar !!!

6 Antworten

Rosannaam 28.11.2008 | 14:56
Hallo Knopf, >>Es erfordert eine fachübergreifende ambulante Therapie.......<< Also ich interpretiere das so (ohne genaue Kenntnisse des Sachverhalts zu haben!), dass eine medizinische Reha-Maßnahme nicht erforderlich ist, WEIL zunächst eben diese ambulante Therapie durchzuführen ist. Sie können sich bei der DRV aber auch nochmal persönlich erkundigen, wie der Bescheid gemeint ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden, bleiben Ihnen nur 2 Möglichkeiten: 1. Sie finden sich damit ab, machen diese ambulante Therapie und stellen zu einem späteren Zeitpunkt notfalls nochmals einen Reha-Antrag oder 2. Sie klagen gegen den Widerspruchsbescheid. Hierzu wäre dann aber die Beiziehung eines Sozialverbandes (VdK o.ä.) sinnvoll, die eine Klagebegründung besser formulieren können. Die erste Variante NACH vorheriger Rücksprache mit der DRV halte ich aber - zumindest momentan - für die praktikablere! Das müssen aber Sie entscheiden. MfG Rosanna.
Nixam 28.11.2008 | 14:55
Das sieht mir eher danach aus, dass bei Ihnen bereits durch DIESEN REHA-Antrag ein Rentenverfahren ausgelöst wurde. Das bedeutet, dass Sie in Kürze wahrscheinlich von der Rentenabteilung der DRB einen Rentenbescheid erhalten, weil sich Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitationsleistung nicht bessern lässt. Und wenn sich Ihre ERwerbsfähigkeit nicht verbessern lässt, dann gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Genau das wollte Ihre Krankenkasse bezwecken. Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter bei der DRB an und lassen sich das bestätigen. Viele Grüsse Nix
Nxam 28.11.2008 | 14:59
"Es erfordert ambulante Therapie"..... Das bedeutet: Wenden Sie sich mit diesem Bescheid an Ihre Krankenkasse. Die leitet weitere Leistungen für Sie ein. Nix
Corlettoam 28.11.2008 | 16:35
Sehe das genauso. Bei Ihnen ist aus medizinischen Gründen die RV der Meinung, das aktuell keine med. Reha notwendig ist, sondern erst einmal eine AKUT Behandlung ( ambulante Therapie ) ihrer Erkrankung ausreicht und erfolgen sollte. Oder anders ausgedrückt hält die RV ihre Erwerbsfähigkeit derzeit für nicht gefährdet und " nur " eine normale ärztliche ambulante Behandlung für angezeigt. Wollen Sie jetzt trotzdem auf einer med. Reha bestehen, bleibt ihnen nichts anderes übrig als eine Klage vor dem Sozialgericht gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid einzureichen. Inwieweit dies allerdings sinnvoll und erfolg versprechend ist , lässt sich ohne genaue Kenntnis ihrer Erkrankung nicht sagen.
einwandam 28.11.2008 | 19:57
Sorry, eine Klage natürlich...
einwandam 28.11.2008 | 19:57
Dass Knopf in Kürze einen Rentenbescheid erhält, kann ich mir nicht vorstelen. Zumindest in meiner Ablehnug einer Reha stand ausdrücklich, man sei der Meinung, dass auch durch eine Reha Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann. Hier klingt es eher nach "ambulant reicht aus", finde zumindest ich. Es geht also für Knopf nur über einen Widerspruch weiter.
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