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Experten-Antwort

Widerspruch abgelehnt

von maurer22.06.2015 | 19:18
1095 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Widerspruch auf volle EM-Rente wurde abgelehnt.Teil-Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde bestättigt.Jahrgang 1956.Möchte nicht klagen.Könnte ich,wenn sich meine Gesundheit weiterhin verschlechtert(Habe JOB) einen neuen Rentenantrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maurer,

selbstverständlich kann bei einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes ein neuer Rentenantrag (z.B Umwandlung TEM in VEM) gestellt werden. Sollte ein Schwerbehindertenausweis vorliegen, ist auch eine Umwandlung in die altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich (JG 56: frühestens 60Jahre und 10 Monate).

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2 Antworten

W*lfgangam 22.06.2015 | 19:48
Hallo maurer, ja, jederzeit. Gruß w.
=//=am 23.06.2015 | 13:25
Denken Sie auch daran, wenn Sie nach Beschäftigung oder Krankengeldbezug noch grundsätzlich einen Anspruch auf ALG I haben, dieses dann zu beantragen. Es ist zwar Einkommen im Sinne des § 96 a SGB VI und somit auf die teilw. EM-Rente anzurechnen, aber das ALG I ist in der Regel sogar höher als die volle EM-Rente.
Deutsche Rentenversicherung
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