Hallo maurer,
selbstverständlich kann bei einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes ein neuer Rentenantrag (z.B Umwandlung TEM in VEM) gestellt werden. Sollte ein Schwerbehindertenausweis vorliegen, ist auch eine Umwandlung in die altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich (JG 56: frühestens 60Jahre und 10 Monate).