Hallo, Herr Woschniak,
es steht Ihnen selbstverständlich frei, gegen einen ablehnenden Widerspruch Klage zu erheben. Wie Sie sicherlich auch der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheids entnehmen können, ist die Klage innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids beim Sozialgericht zu erheben.
Ergänzend sei noch auf Folgendes hingewiesen:
Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden generell erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung geleistet (§ 101 Abs. 1 SGB VI). In Ihrem Fall wurde offenbar davon ausgegangen, dass die Erwerbsminderung am Tag der Rentenantragstellung im April 2016 eingetreten ist. Damit ist der beginnt eine befristete EM-Rente am 01.11.2016.
Insofern ist es für Sie nicht sinnvoll, gegen den Rentenbeginn an sich vorzugehen. Sofern Sie auf einen Rentenbeginn bereits ab 01.05.2016 (Folgemonat der Rentenantragstellung) abzielen, müßten Sie gegen die Befristung Ihres Rentenanspruchs vorgehen.