Hallo, kann man Widerspruch einlegen wenn man mit dem Ärztlichen Entlassungsbericht nicht einverstanden ist? Und wo legt man Widerspruch ein.. in der REHA- Klinik oder bei der DRV. Danke Bodo 56
18.12.2014, 07:55
von
Achill
Sie können Ihre Beschwerde (Kein Widerspruch) bei der DRV einreichen, aber gleichzeitig auch nochmal Kontakt zur Behandlungstätte aufnehmen und versuchen zu klären, was Ihnen nicht passt.
18.12.2014, 08:15
von
???
Ein echter Widerspruch ist nicht möglich. Sollte es um echte Fakten gehen, können Sie noch recht einfach bei der Klinik eine Berichtigung verlangen. Läuft in der Regel dann problemlos. Heikler wird es, wenn es um Einschätzungen (Erwerbsfähigkeit, Mitwirkung bei Therapie ...) geht. Da kann die Klinik einfach eine andere Meinung haben als Sie oder Ihr Arzt. Sich da mit der Klinik auf eine lange Diskussion einzulassen, ist selten sinnvoll, da auch die Klinik ein Recht auf eine eigene Meinung hat - unabhängig von richtig oder falsch. Sie können jetzt die Klinik anschreiben und um Erklärung der "fehlerhaften" Punkte bitten. Auf alle Fälle sollten Sie dafür sorgen, dass in den Unterlagen bei Ihrer DRV Ihre Sicht der Dinge (und am besten auch die Ihrer Ärzte) enthalten ist.
18.12.2014, 10:15
Experten-Antwort
Ein Widerspruch kann nur gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) eingelegt werden.
Sollten Sie mit dem Entlassungsbericht nicht einverstanden sein, senden Sie bitte eine Stellungnahme mit Ihrer Einschätzung an Ihren Rentenversicherungsträger.