Wie kann es sein, das man als Arbeitsfähig gilt, während eine volle Erwerbsminderung gleichzeitig besteht? Das ist doch ein Widerspruch. Oder ist dem nicht so?
Ob man erwerbsgemindert ist, obliegt nur der Entscheidung der Rentenversicherung. Wer hat Sie denn "arbeitsfähig" eingestuft?
Man ist als Erwerbsgeminderter nicht gleich arbeitsunfähig und nur weil ich arbeitsunfähig bin, bin ich nicht automatisch erwerbsgemindert.
Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Ich kann auch teilweise erwerbsgemindert sein und trotzdem noch täglich unter 6 Stunden arbeitsfähig sein. Bei voller Erwerbsminderung kann ich bis unter 3 Stunden arbeitsfähig sein.
Hier eine Möglichkeit zum Nachlesen:
https://www.refrago.de/Was_bedeuten_die_Begriffe_Arbeitsunfaehigkeit_Berufsunfaehigkeit_und_Erwerbsunfaehigkeit.frage210.html