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Experten-Antwort

Widerspruch auch gegen Folgebescheide?

von Marion20.12.2020 | 15:41
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9 Antworten

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Hallo zusammen, mir wurde vor vier Jahren eine EM-Rente befristet auf zwei Jahre bewilligt. Danach wurde die Rente auf drei Jahre befristet (Folgebescheid). Gegen den ersten Bescheid habe ich wegen dem strittigen Leistungsfall Widerspruch eingelegt. Hätte ich gegen den Folgebscheid auch Widerspruch einlegen müssen. Das habe ich nämlich nicht gemacht! Da der Folgebescheid ja auf dem ersten beruht, dachte ich, dass das nicht notwendig ist. Muss man gegen die Folgebescheide auch Widerspruch einlegen, wenn der Leistungsfall und damit die Höhe der Rente strittig ist? Danke. Viele Grüße Marion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

bitte schauen Sie zuerst nach, ob bei Ihrem Folgebescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass dieser Bescheid hinsichtlich der Rentenhöhe Gegenstand des anhängigen Widerspruchs- oder Klageverfahrens geworden ist. Dies steht am Ende des Folgebescheids unter der Überschrift "Ihr Recht". Wenn dies der Fall ist, ist der Folgebescheid hinsichtlich der Rentenhöhe überhaupt nicht bindend geworden.

Aber auch wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Sie gegen den Folgebescheid Widerspruch einlegen müssen, besteht überhaupt kein Problem:

Wenn sich im Klageverfahren hinsichtlich Ihres ersten Rentenbescheids herausstellt, dass die Rente zu niedrig festgesetzt wurde, ist auch Ihr Folgerentenbescheid von Anfang an rechtswidrig. Der Folgerentenbescheid wird dann nach § 44 SGB X vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen geändert und es wird auch für die Vergangenheit die höhere Rente gewährt. Es besteht allerdings die Einschränkung, dass die Nachzahlung nur für einen Zeitraum von 4 Jahren geleistet wird.

Der Zeitraum von 4 Jahren berechnet sich dann, wenn ein Überprüfungsantrag gestellt wurde, vom Datum des Überprüfungsantrags aus, sonst vom Datum des Neuberechnungsbescheids. Sie müssen aber jetzt keinen Überprüfungsantrag stellen. Zum einen haben Sie bereits durch die Durchführung des Klageverfahrens gegen den Erstbescheid zum Ausdruck gebracht, dass Sie auch die Neuberechnung der Folgerente wollen. Zum anderen würde es auch ausreichen, wenn der Zeitraum von 4 Jahren vom Neuberechnungsbescheid aus bestimmt wird: Wenn die Folgerente mit einem Bescheid aus dem Jahr 2021 neuberechnet werden sollte, kann die Nachzahlung ab dem 01.01.2017 geleistet werden, bei einem Neuberechnungsbescheid aus dem Jahr 2022 ab dem 01.01.2018.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

KSCam 20.12.2020 | 15:46
Über den Widerspruch von vor 4 Jahren ist bis heute nicht entschieden? Klingt komisch....aber das sollten Sie mit der Sachbearbeitung der DRV klären. Wenn sich an der ursprünglichen Rentenhöhe was ändern sollte, zieht sich das eh weiter durch. Dann würde das die heutige Rentenzahlung ohnehin beeinflussen.
Marionam 20.12.2020 | 16:37
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Doch, natürlich! Die Sache ist längst vor Gericht. Die Frage ist, ob ich auch den Folgebescheid anfechten muss, ggf. jetzt einen Überprüfungsantrag stellen muss, da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Aber mal angenommen, das Gericht gewährt eine höhere Rente. Dann muss doch die DRV die Folgebescheide automatisch ändern, unabhängig davon, ob ich gegen den bzw. die Folgebescheide Widerspruch eingelegt habe, oder nicht? Denn Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben habe ich ja nur gegen den ERSTEN Bescheid, der auf zwei Jahre befrsitet war. Danke. Marion
KSCam 20.12.2020 | 16:52
Das dürfte doch logisch sein! Angenommen die Rente betrug 800 € und dann durch Gerichtsentscheidung - warum auch immer - 900 €. Dann wäre es doch undenkbar, dass die Rente ab Verlängerung wieder bei 800 € liegen würde. (so komisch/quer kann frau doch gar nicht denken)
Marionam 20.12.2020 | 17:00
Ja, genau, deshalb habe ich ja keinen Widerspruch eingelegt. Aber trotzdem: Der Folgebscheid ist bestandskräftig, wird dann aber von der DRV aufgehoben, falls das Gericht die DRV zu einer höheren Rente verurteilt. Dann ist ja alles gut.
KSCam 20.12.2020 | 17:07
Bitte machen Sie einfache Sachverhalte die logisch sind nicht selbst kompliziert. Schönen 4. Advent
Realistam 20.12.2020 | 17:30
4 Jahre und noch nicht entschieden? Da scheinen Sie aber völlig anderer Meinung über Ihren Gesundheitszustand zu sein, als die Gutachter und der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Man kann auch Gerichtsverfahren verlieren, damit sollten Sie sich dann besser auch beschäftigen.
Peter T.am 20.12.2020 | 20:01
Der Gesundheitszustand ist unstrittig, denn es wird ja die Rente gewährt. Es geht nur um die Höhe...
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