Hallo Christina,
ein Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid zur beantragten Erwerbsminderungsrente sollte möglichst gut begründet und ggf. mit weiteren (fach-) ärztlichen Unterlagen untermauert werden.
Nach Eingang des Widerspruchs überprüft der Rentenversicherungsträger nochmals seine Entscheidung. Bei einem Widerspruch gegen einen abgelehnten Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wird üblicherweise erneut der ärztliche Dienst beteiligt. Dort wird dann i.d.R. auch die Entscheidung getroffen, wie weiter verfahren wird: Reichen die eingereichten Unterlagen für eine erneute medizinische Beurteilung aus, ist eine Begutachtung, ggf. fachärztliche Untersuchung erforderlich, wird ggf. eine Maßnahme zur Rehabilitation angeregt, usw.
Danach wird geprüft, ob dem Widerspruch abgeholfen oder evtl. zumindest teilweise abgeholfen werden kann.
Kann keine Abhilfe erfolgen, so wird ein Widerspruchsbescheid erstellt. Endgültig wird der Widerspruch dann durch einen Widerspruchsausschuss entschieden. Wie lange die Bearbeitung des Widerspruchs in Anspruch nimmt hängt natürlich ganz davon ab, in welchem Umfang Erhebungen / Untersuchungen erforderlich sind.
Sofern Sie sich über den Verfahrensstand informieren möchten, können Sie sich gerne an Ihre(n) Sachbearbeiter/in wenden. Die Telefonnummer ist aus der zugesandten Eingangsbestätigung des Widerspruchs ersichtlich.