Dem Beitrag von "Hans" wird zugestimmt. Aus Sicht der Rentenversicherung stellt die Aufnahme eines Nebenjobs auf 400Euro Basis kein Problem dar. Für den Fall, dass die Erwerbsminderungsrente auch nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens und aller eventuellen Klageverfahren endgültig abgelehnt wird, sollte vorher mit der AfA abgeklärt werden, ob und welche Auswirkungen der Nebenjob auf den derzeitigen Arbeitslosengeldbezug hat.