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Widerspruch bei der erwerbsminderungsrente und gleichzeitiger Nebenjob auf 400Euro Basis?

von Julia08.01.2010 | 16:34
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Schönen Guten Tag, Ich hoffe hier im Forum kann mir einer eine genaue Auskunft geben, da wir bisher keine Stelle gefunden haben bei der dieses möglich war. Zu dem Fall, meine Mutter ist zu mittlerweile 80% schwer behindert und hat vor etwa 3 Jahren eine chronische Krankheit (Magen-Darm) bekommen. Aufgrund dieser war sie bei zahlreichen Ärzten, hat nun 3 Operationen und zig Rehas hinter sich. Sie ist mittlerweile ausgesteuert und hatte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der erstmal abgelehnt wurde. Mittlerweile ist man im Widerspruchsverfahren und nach und nach werden von allen Ärzten und KHs die Gutachten zum Krankheitsverlauf angefordert. Sie ist beim Arbeitsamt gemeldet, was Druck macht, dass sie wieder arbeiten soll. Allerdings darf sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen (wegen der Krankheit) noch lange Stehen oder sitzen (bzw dies auch nur auf egometrischen Stuhl) Aufgrund des Druckes des AA hat man sich überlegt abzumelden, da man die angebotene Arbeit nicht machen kann (die erkennen nur die Vorgaben der Rentenkasse an und da der Antrag abgelehnt wurde, soll meine Ma voll arbeiten gehen) Da wir zur Zeit ein Kleinkind haben, was langsam in ein betreuungsfähiges Alter kommt, haben wir uns überlegt; dass ich wieder arbeiten gehe.Meine Ma gleichzeitig Betreuungsperson auf 400 Euro Basis für das Kind wird. Allerdings gibt es keine Stelle die uns genau sagt, ob meine Ma dies auch wirklich machen darf oder nicht. Kann man dies im Widerspruchsverfahren gegen sie einsetzen? Oder müssen wir warten bis das Widerspruchsverfahren durch ist? Allerdings würde sie nur noch bis September Arbeitslosengeld bekommen und würde dann ohne Geld da stehen...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Hans" wird zugestimmt. Aus Sicht der Rentenversicherung stellt die Aufnahme eines Nebenjobs auf 400Euro Basis kein Problem dar. Für den Fall, dass die Erwerbsminderungsrente auch nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens und aller eventuellen Klageverfahren endgültig abgelehnt wird, sollte vorher mit der AfA abgeklärt werden, ob und welche Auswirkungen der Nebenjob auf den derzeitigen Arbeitslosengeldbezug hat.

4 Antworten

Hansam 08.01.2010 | 19:28
Wenn ihre Mutter ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung erhält, darf die AfA auf ihre Mutter gar keinen Druck bezüglich einer Arbeitsaufnahme ausüben . Dann ist die Arbeitsfähigkeit ja nur fingiert und existiert nicht wirklich. Und zwar solange nicht, wie das Widerspruchsverfahren über die EM-Rente noch läuft und nicht entschieden wurde - das gilt auch für die Dauer eines sich event. noch anschließenden SG Verfahren. Drohen Sie dem Sachbearbeiter bei der AfA mal mit einem Rechtsanwalt , wenn er weiterhin Druck ausübt und z.b. irgendwelche Bewerbungen oder so etwas von ihrer Mutter verlangt. Sich bei der AfA jetzt einfach abzumelden , um den Druck dort zu entgehen, wäre der grösste zu machende Fehler. Das muss man durchziehen und zwar knallhart - auch wenns natürlich schwer fällt. Erhält ihre Mutter jedoch das normale ALG I hat die AfA schon d Recht " Druck " auszuüben. Dann muss man sich nämlich um Arbeit bemühen und auch event. Angebote der AfA wahrnehmen. Anosnten würde ich defitiniv das Widerspruchsverfahren erstmal abwarten. Bis September wird dies sicher entschieden sein.
Juliaam 09.01.2010 | 10:05
Da muss ich bei meiner Mutter nochmal nachhaken bzg des Arbeitslosengeldes. (sind einfach zuviele Faktoren die in den 3 Jahren jetzt auf uns eingeprasselt sind und alles hat nen speziellen Namen) Trotz allem auch wenn die Arbeitsfähigkeit nur fingiert ist, zieht die Sachbearbeiterin sich daran hoch, aber meine Mutter ist leider auch mit sowas leicht zu beeindrucken. Ich denke ich muss einfach mal mit, dann sieht die Geschichte bestimmt ganz anders aus. Bei der AfA abmelden sehe ich selbst auch als grossen Fehler, allerdings sieht das meine Mutter nicht so. Sie sagt, sie ist ja weiterhin versichert und abgesichert und Vater würde für beide (noch) genug Geld verdienen. Und bei dem Widerspruchsverfahren habe ich halt Angst, dass es wie bei anderen Jahren dauern kann. Dann bekommt sie nämlich auch kein Geld mehr. TRotzdem nochmal darf man im Widerspruchsverfahren einen Nebenjob haben? (der über die Minijobzentrale auch angemeldet wäre) Oder geht das nicht?
Hansam 09.01.2010 | 18:49
§ 125 ist ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung § 127 ist das "normale" ALG I Welches ALG I ihre Mutter erhält. steht auf dem Bewilligungsschreiben der AfA. Nach Aussteuerung aus der Krankenkasse und gestelltem EM-Antrag ist - normalerweise - ALG I nach dem § 125 Nahtlosigkeit zu zahlen. Allerdings muessen auch noch ein paar andere Voraussetzungen dazu erfüllt sein. Liegen diese jedoch nicht vor, bekommt man das " normale " ALG I nach dem § 127. Dann hat man natürlich alle Pflichten wie ein ganz normaler - gesunder ! - Arbeitssuchender und muss alle Forderungen/Auflagen der AfA erfüllen....
Juliaam 11.01.2010 | 12:07
Herzlichen Dank!
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