Die Versichertenältesten/Versichertenberater haben insbesondere die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers mit den Versicherten und den Leistungsberechtigten herzustellen und diese zu beraten und zu betreuen. Sie nehmen im Auftrag des entsprechenden Rentenversicherungsträgers teilweise dessen Aufgaben wahr. Die Satzung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers bestimmt hierbei das Nähere.
Sollte es ein „Widerspruchsproblem“ im Zusammenhang mit einem Versichertenältesten/Versichertenberater geben, gibt es immer auch die Möglichkeit, sich direkt an die den Bescheid erteilende Sachbearbeitung bzw. die Widerspruchsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden.