Widerspruch dauert so lange

von
Sindbad

Vor über 2 Monaten habe ich Widerspruch auf meine Ablehnung einer Reha eingelegt und neue Arztbefunde vorgelegt. Bis jetzt nichts gehört. Telefonisch ist der Sachbearbeiter nicht zu erreichen, ständig belegt. Auf email und Fax kommt keine Antwort. Geht man so mit Bürgern und Versicherten um? Was könnte ich tun?

von
Klemens

Naja, 2 Monate sind in einem Widerspruchsverfahren noch nicht besonders viel und darum nicht ungewöhnlich. So ein Verfahren kann unter Umständen und je nach Einzelfall viele viele Monate dauern.

Sie sollten sich also ein bisschen in Geduld üben......

Und das Sie bisher nichts weiter gehört haben, heisst ja nicht das die RV bisher untätig war. Die RV hat sicher bereits im Hintergrund Ermittlungen über ihren aktuellen Gesundheitszustand angestellt bzw. laufen diese. Und darüber erfahren Sie in der Regel ja nichts.

Und nur alleine aufgrund der Einreichung von Attesten/Berichten der eigenen behandelnden Ärzte wird sicher dem Widerspruch nicht stattgegeben. So einfach ist es ja nun nicht...

Ihnen bleibt ansonsten nichts anderes übrig als es telefonisch oder auf schriftlichem Wege weiter zu versuchen. Vielleicht versuchen Sie auch statt ihrem Sachbearbeiter mal dessen Vorgesetzen ans Telefon zu bekommen. Die RV ist ja nun unter verschiedenen Rufnummern zu erreichen und nicht nur unter der Direkt-Durchwahl des Sachbearbeiters.

von
Machts Sinn

Zitiert von: Klemens
So ein Verfahren kann unter Umständen und je nach Einzelfall viele viele Monate dauern. Sie sollten sich also ein bisschen in Geduld üben...

Ja, dieser Satz entspricht dem bundesweiten Selbstverständnis der DRV! Privatbetriebe landen mit dieser Einstellung sehr schnell vor dem Insolvenzgericht. Also aktiv werden und diesen lahmen Laden etwas flott machen!

von
Erich

Zitiert von: Machts Sinn

Zitiert von: Klemens
So ein Verfahren kann unter Umständen und je nach Einzelfall viele viele Monate dauern. Sie sollten sich also ein bisschen in Geduld üben...

Ja, dieser Satz entspricht dem bundesweiten Selbstverständnis der DRV! Privatbetriebe landen mit dieser Einstellung sehr schnell vor dem Insolvenzgericht. Also aktiv werden und diesen lahmen Laden etwas flott machen!

Klar, die RV ist ja auch mit einem " Privatbetrieb " vergleichbar.

Sie schreiben aber auch hier permanent einen Schwachsinn. Machen Sie sich bitte mit ihren Beiträgen hier im Forum nicht weiter lächerlich.

Sie haben doch null Ahnung von der Materie und hetzen nur in perfider Weise immer gegen die RV.

von
Elisabeth

Klements hat recht. Manchmal ist es echt ein Trauerspiel mit der Erreichbarkeit von Sbs. Ich rufe dann die Zentrale an und da bekommt man Ersatzrufnummern.

von
chris

Eine Eingangsbestätigung Ihres Widerspruchs sollten Sie spätestens einen Monat nach Eingang des Schreibens bei der DRV erhalten haben. Andernfalls ist Ihr Widerspruch wahrscheinlich auf dem (internen) Postweg verloren gegangen.

Die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs kann tatsächlich länger sein. Mit drei Monaten sollten Sie dabei in jedem Fall rechnen.

von
Klemens

Zitiert von: chris

Eine Eingangsbestätigung Ihres Widerspruchs sollten Sie spätestens einen Monat nach Eingang des Schreibens bei der DRV erhalten haben. Andernfalls ist Ihr Widerspruch wahrscheinlich auf dem (internen) Postweg verloren gegangen.

Die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs kann tatsächlich länger sein. Mit drei Monaten sollten Sie dabei in jedem Fall rechnen.

Nicht jeder Regionalträger der RV verschickt eine Eingangsbestätigung !

Das wird nicht einheitlich gehandhabt, sondern macht jede RV wie sie das möchte. Manche RV's versenden eine Eingangsbestätigung - andere nicht.

Aber das wird doch hier auch überhaupt nicht vom Themenersteller gefragt und ist somit Off-Topic wie es so schön heisst...

von
Sindbad

Danke für Eure Antworten. Eine Eingangbestätigung habe ich schon erhalten, aber seitdem keine Reaktion mehr. Ein Anruft ist wirklich nicht nötig, vielleicht hat der Sachbearbeiter 8 Stunden am Tag ausgehängt. Wenn ich die normale Telefonnummer der Rentenversicherung anrufe, kommt eine Computerstimme, wenn ich mich dann bis zur Reha durchgeklickt habe, heißt es einfach "rufen Sie auf dem Schreiben angegebene Nummer Ihres Sachbearbeiters an". Da beißt sich dann wohl die Katze in den Schwanz. Wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als weiter warten. So kann man Menschen auch zermürben, dass sie gar keinen Antrag mehr stellen.

von
-_-

Zitiert von: Machts Sinn

Zitiert von: Klemens
So ein Verfahren kann unter Umständen und je nach Einzelfall viele viele Monate dauern. Sie sollten sich also ein bisschen in Geduld üben...

Ja, dieser Satz entspricht dem bundesweiten Selbstverständnis der DRV! Privatbetriebe landen mit dieser Einstellung sehr schnell vor dem Insolvenzgericht. Also aktiv werden und diesen lahmen Laden etwas flott machen!

Privatversicherungen würden abzuweisende Ansprüche mit einem schnellen lapidaren 2Zeiler beantworten und den Teufel tun, eine Eingangsbestätigung zu senden und den Sachverhalt eingegehend zu prüfen. Sie haben von nichts eine Ahnung und geben ständig nur Bosheiten von sich. Behalten Sie Ihre völlig unsinnigen Hetzbeiträge für sich.

Experten-Antwort

Hallo Sindbad,

ergänzend haben Sie mitgeteilt, dass Sie eine Eingangsbestätigung des Widerspruchs erhalten haben. Somit ist schon einmal sichergestellt, dass Ihr Widerspruchsbegehren tatsächlich vorliegt und bearbeitet wird.

Auch für Widerspruchangelegenheiten gilt, dass über diese innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden ist.
Im Rahmen dieses Forums kann Ihnen aber selbstverständlich nicht der genaue Termin der Entscheidung in Ihrer Widerspruchsangelegenheit mitgeteilt werden.

Bitte wenden Sie sich, an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und erfragen dort den Termin der Entscheidung (telefonisch oder per Fax oder E-Mail).

Zur Ihrer Information noch der Hinweis, dass sich der Widerspruchsauschuss nicht aus Mitarbeitern des Rentenversicherungsträgers sondern aus Vertretern der Selbstverwaltungsorgane der Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern) zusammensetzt.

von
Elisabeth

Hast du schon einmal im DRV-Chat nachgefragt? Der Chat hat mir auch schon geholfen.

von
Chat

Zitiert von: Elisabeth

Hast du schon einmal im DRV-Chat nachgefragt? Der Chat hat mir auch schon geholfen.

Nee, dir kann keiner mehr helfen, du größte Nervtöterin dieses Forums, die du zu Allem und Jedem deinen nutzlosen Kommentar abgibst, nur damit am Ende des Beitrags DEIN Name steht.

von
Sindbad

Es ist ein eigenartiges Forum, wo man gegenseitig beschimpft wird. Sowas bin ich von anderen Foren nicht gewöhnt.
Trotzdem danke für Eure Antworten, ich werde jetzt wohl mal einen höflichen Brief schreiben.

von
Elisabeth

Chatte möglichst morgens ziemlich früh, dann musst du nicht so lange warten.

von
Sozialrechtler

Zitiert von: Techniker

Hallo Sindbad,

ergänzend haben Sie mitgeteilt, dass Sie eine Eingangsbestätigung des Widerspruchs erhalten haben. Somit ist schon einmal sichergestellt, dass Ihr Widerspruchsbegehren tatsächlich vorliegt und bearbeitet wird.

Auch für Widerspruchangelegenheiten gilt, dass über diese innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden ist.
Im Rahmen dieses Forums kann Ihnen aber selbstverständlich nicht der genaue Termin der Entscheidung in Ihrer Widerspruchsangelegenheit mitgeteilt werden.

Bitte wenden Sie sich, an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und erfragen dort den Termin der Entscheidung (telefonisch oder per Fax oder E-Mail).

Zur Ihrer Information noch der Hinweis, dass sich der Widerspruchsauschuss nicht aus Mitarbeitern des Rentenversicherungsträgers sondern aus Vertretern der Selbstverwaltungsorgane der Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern) zusammensetzt.

"dass Ihr Widerspruchsbegehren tatsächlich vorliegt und bearbeitet wird. "

Selbstverständlich werden die Vorgänge beabeitet, indem diese im Bereich des DRV-Trägers auf den Haufen draufgelegt werden und nach Erreichen der untersten Position zur Kenntnis genommen werden, dem Widerspruchsausschuß zum Abnicken vorgelegt werden, damit möglichst viel Wasser den Rhein runterfließt und die DRV Ausgaben spart ....

Reha-Maßnahmen kriegt man sehr schnell nach Unfällen und stationärer Behandlung, aber sonst nicht.

von
Machts Sinn

Zitiert von: Sozialrechtler

Selbstverständlich werden die Vorgänge beabeitet, indem diese im Bereich des DRV-Trägers auf den Haufen draufgelegt werden und nach Erreichen der untersten Position zur Kenntnis genommen werden, ...

... um nach drei Monaten und dem Lesen der ersten Seite festzustellen, dass eine Rückfrage notwendig ist. Und wenn die Antwort eingeht, und die Sache wieder 3 Monate gelegen hat, wird bis zur zweiten Seite gelesen ...

von
B´son

... dass sie beide sooo viel Ahnung von den Arbeitsabläufen bei der DRV haben.

Polemik, Polemik, Polemik, nichts anderes...

von
Elisabeth

Hallo Sozialrechtler!
Mich wollte sogar die DRV nach Em-Antragstellung in die Zwangsreha schicken ( Reha vor Rente) wegen einer langandauernden chronischen Erkrankung. Ich musste mich mit 2 Attesten dagegen wehren, denn ich wollte nicht noch kränker werden, als ich ohnehin schon bin.

von
Elisabeth

Zitiert von: Chat

Zitiert von: Elisabeth

Hast du schon einmal im DRV-Chat nachgefragt? Der Chat hat mir auch schon geholfen.

Nee, dir kann keiner mehr helfen, du größte Nervtöterin dieses Forums, die du zu Allem und Jedem deinen nutzlosen Kommentar abgibst, nur damit am Ende des Beitrags DEIN Name steht.

Ich habe heute im Chat erfahren, dass meine nächste Überprüfung meiner Dauerrente nach der R-Kontrolle nach dem Zufallsprinzip durchgeführt wird. Diese schlaue Antwort konnte mir hier im Forum noch keiner geben. Dafür laufen hier viele herum, die ihren Beruf verfehlt haben und ihrem Naturell entsprechend nicht Oberlehrer geworden sind.

von
Chat

Zitiert von: Elisabeth

Zitiert von: Chat

Zitiert von: Elisabeth

Hast du schon einmal im DRV-Chat nachgefragt? Der Chat hat mir auch schon geholfen.

Nee, dir kann keiner mehr helfen, du größte Nervtöterin dieses Forums, die du zu Allem und Jedem deinen nutzlosen Kommentar abgibst, nur damit am Ende des Beitrags DEIN Name steht.

Ich habe heute im Chat erfahren, dass meine nächste Überprüfung meiner Dauerrente nach der R-Kontrolle nach dem Zufallsprinzip durchgeführt wird. Diese schlaue Antwort konnte mir hier im Forum noch keiner geben. Dafür laufen hier viele herum, die ihren Beruf verfehlt haben und ihrem Naturell entsprechend nicht Oberlehrer geworden sind.

Na, DU musst es immer wieder schaffen, dass DEIN Name zum Schluss steht!!- Wenn du mit diesem Forum und seinen Usern so unzufrieden bist, bleib einfach fern und nerv nicht rum!!!

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