Nachdem der Widerspruch (WS) eingelegt wurde, erhält zunächst die Stelle, die das negative Votum festgestellt hat, den Vorgang zurück. Dort wird dann geprüft, ob nicht doch zu Gunsten des Versicherten hätte entschieden werden können. Ist das der Fall wird Abhilfe geleistet. Ist das nicht der Fall geht der Vorgang zur WS-Stelle. Dort wird dann der Vorgang nochmals geprüft, als wenn er das erstemal eingereicht worden wäre. Theoretisch darf diese Stelle keinen Einfluss auf die Entscheidung der ersten Stelle nehmen. Entscheidet die WS-Stelle, dass der Versichert recht hat ergeht ein Bescheid. Entscheidet die WS-Stelle negativ geht der Vorgang zum WS-Asschuss. Dieser Ausschuss tagt nach Bedarf, er ist besetzt mit Vertretern aus der Vertreterversammlung (je 3 AN- und AG-Vertreter und 1 Vertreter der Geschäftsführung). Dort wird dann entschieden, ob JA oder Nein!