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Widerspruch EM- Rente

von Klaus15.05.2010 | 09:01
3421 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, Ich befinde mich im Widerspruchsverfahren wegen EM-Rente. Werden dabei die Gutachten die zur Ablehnung geführt haben wieder mit berücksichtigt oder zählen dann nur die "neuen "Gutachten die erst aufgrund meines Widerspruches in Auftrag gegeben worden sind. Ich danke im Voraus Schönes WE

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es werden alle angefallenen Gutachten sowie sonstige aktenkundige ärztliche Unterlagen vom sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft und ausgewertet. Danach erfolgt eine abschließende Beurteilung des Leistungsvermögens, das Grundlage für die Entscheidung der Verwaltung bzw. des Widerspruchsausschusses ist.

19 Antworten

KSCam 15.05.2010 | 09:40
Alles zählt, was Ihren Gesundheitszustand beschreibt und aus der Summe aller Ergebnisse wird eine Entscheidung gefällt.
Bremseram 15.05.2010 | 10:27
Genau, wobei natürlich den ärztlichen Unterlagen welche im Widerspruchsverfahren erst eingebracht werden mehr Bedeutung beigemessen wird. Einfach alleine auch schon deshalb, weil diese dann neuestens Datums sind und damit die derzeitige gesundheitliche Situation am aktuellsten darstellen. Ein im laufenden Widerspruchsverfahren erstelltes Gutachten kommt dabei sicher DIE ganz entscheidende Bedeutung zu.
Edeltraudam 15.05.2010 | 10:31
Nichts ist älter als die Zeitung von gestern - dies trifft auch und gerade auf ärztliche Unterlagen wie Atteste, Befundberichte und Gutachten zu... Darum sind immer neueste Gutachten entscheidender als alte, die vielleicht schon viele Wochen oder Monate alt sind. Genau darum wird ja auch sehr häufig in einem Widerspruchsverfahren seitens der RV noch einmal ( oder erstmalig ) eine Begutachtung angesetzt, um danach dann endgültig zu enscheiden. Wonach als nach diesem aktuellen Gutachten sollte sonst in einem Widerspruchsverfahren auch eine Entscheidung fallen ?
Sozialrechtleram 15.05.2010 | 11:47
Schauen Sie sich genau an, was Sie bei Antragstellung unterschrieben haben. Dann werden Sie vielleicht begreifen, dass Sie die "Gutachtenpest" praktisch nie wieder los werden können. Unsereins würde solche Erklärungen, wie sie die DRV vorlegt, nie unterschreiben. Wer die Kontrolle über seine medizinischen Daten aufgibt und die Nutzung von Meinungen an Stelle von nachprüfbaren und damit beweisbaren Fakten ermöglicht, hat bereits verloren.
Erfahreneram 15.05.2010 | 14:36
Mit Verlaub: Sie schreiben mal wieder dummes Zeug! Kaum ein Sozialrechtsexperte teilt Ihre Ansichten. Sonst wäre die Bevölkerung nämlich schon vor Jahren auf diese angeblichen Missstände hingewiesen worden. Nicht nur die B..dzeitung würde sich diese Riesenschlagzeile: >>>DRV verstößt massiv gegen den Datenschutz<<< garantiert nicht entgehen lassen. Sind Sie da etwa anderer Meinung? Macht es Ihnen eigentlich Spaß, die Leute hier unnötig zu verunsichern, oder wollen Sie den Lesern nur klarmachen, was für ein Genie Sie sind?
Hansiam 15.05.2010 | 15:30
Ich habe gerade ein widerspruchsverfahren hinter mir. Es wurde in diesem verfahren nicht nochmals neu begutachtet. Stattdessen hat man sich wieder auf das einizige gutachten, das die drv selbst erstellt hat und was ein witz ist berufen und alles abgelehnt. Jetzt folgt die klage, denn was da abläuft kann weder ich, noch ein behandelnder arzt, noch sonstwer nachvollziehen. Gruß Hansi
Klausam 15.05.2010 | 16:29
Auf Ihre dümmen Sprüche kann wohl jeder hier im Forum verzichten . Suchen Sie sich doch eine andere Stelle aus, um Ihre unsachlichen Äußerungen los zu werden . An alle anderen vielen Dank für Ihre Antworten
Reindlam 15.05.2010 | 17:01
Sobald im Widerspruchsverfahren auf Seiten der RV Zweifel bestehen, ob die vorliegenden ärztlichen Unterlagen ausreichen oder fehlerhaft sind, wird neu begutachtet. Diese Zweifel scheinen in ihrem Fall nicht zu bestehen... Darum ist sich die RV in ihrem Falle sehr sicher und geht zu 100% davon aus ( anhand des alten Gutachtens und der anderen ärztlichen Unterlagen ) , auch in einem sich eventuell anschließendem Klageverfahren gute Karten zu haben bzw. dieses zu gewinnen. Haben Sie denn im Widerspruchsverfahren keine Rechtsvertretung gehabt ? Es wäre es in ihrem Falle sinnvoll gewesen ihrerseits ( also durch einen Anwalt oder dem VDK / SovD eingefordert ! ) eine erneute Begutachtung zu einzufordern. Die RV muss dem zwar nicht nachkommen, tut es aber in vielen Fällen, um eben auf Nummer sicher zu gehen - vor allem dann, wenn o.g. Institutionen eingeschaltet sind und das Verfahen führen. Sie sind also gut beraten , jetzt vor dem Sozialgericht gleich und umgehend eine erneute Begutachtung selbst anzustrengen - wenn diese nicht sowieso vom Richter veranlasst wird. Die Karten werden dann auf jeden Fall neu gemischt. Sollte dieses " Gerichtsgutachten " natürlich dann auch zu dem Ergebnis kommen, das Sie nicht EM sind, ist nichts mehr zu machen...
Sozialrechtleram 15.05.2010 | 15:40
Ihnen und den Millionen, die dem Herdentrieb folgen, scheint trotz vieler Aufklärungssendungen nicht klar zu sein, dass ärztliche Gutachten von zwei Dingen geprägt sein können: Fehlern und Korpsgeist. Googeln Sie mal 3Sat und Staphylokokkus aureus oder schauen unter www.3sat.de/hitec/143893/index.html und anderen Portalen die Geschichten zur MRSA an. In dem Bereich geht es um Tote, und zwar mehr, als täglich im Haushalt und dem Straßenverkehr oder durch meldepflichtige Krankheiten ums Leben und die Gesundheit kommen. Besonders im Bereich des SGB VII gab und gibt es Gutachter, die, wie z.B. der Arbeitsmediziner Prof.Lehnert (Dioxin-Firma Böhringer & Sohn Hamburg) als "Experte für Unbedenklichkeiten" bezeichnet wurden. Aber auch im Bereich des Versicherungsrechtes - Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen - gibt es Gutachter mit vorauseilendem Gehorsam. Ihre Meinung über die B***-Zeitung in Ehren, allein dass sich die nicht dafür interessieren, ist kein Beweis für die Richtigkeit des Handelns der DRV. Entscheidend ist letztendlich die der Gerichte und da gibt es die Ansicht des BSG-Präsidenten a.D. von Wulffen zur Frage der Gültigkeit der Einwilligungserklärungen, die die DRV vorlegt. Er verneint deren Gültigkeit. Dass Leute in Notsituationen - Renten- und Reha-Antragsteller sind in Not - bereit sind - weil Rechtstreitigkeiten Jahre dauern können - dann von der Möglichkeit des Streichens bzw. Veränderns der Formulartexte keinen Gebrauch machen, ist allzu verständlich. Die Folgen bemerken die dann pätestens, wenn im "Reha-Bericht" mangelnde Compliance oder was von Simulation oder Übertreibung der Beschwerden steht, und die Rente oder die Leistung auf Teilhabe abgelehnt wird. Ein Schutz vor korrekter Faktenangabe ist natürlich nicht möglich (soll es ja auch nicht geben), aber vor falschen Angaben und Schlüssen kann man sich schützen. Übrigens ist es die DRV, die Angst schürt, indem sie völlig unnötig auf das Recht anderer Sozialleistungsträger hinweist, dass Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach konkretem Hinweis im Einzelfall versagt werden können. Die Nutzung der Rechte nach § 76 SGB X hat keinerlei negative Auswirkungen auf ein in der Zuständigkeit der DRV liegenden Verwaltungsverfahrens. Trotzdem wird es beim juristisch unbedarften Leser suggeriert. Wer jemanden grundlos zur Aufgabe von Rechten animiert, kann Böses im Schilde führen, oder anders herum: Hat der Betroffene einen Nutzen davon, wenn er auf ein Recht ohne ersichtliche Gegenleistung verzichtet? Die Handydatenspeicherung ist übrigens trotz der Ansicht der Starjuristen des Justizministeriums für verfassungswidrig erklärt worden, weil es Kläger gab, unter anderem die jetzige Chefin des Misteriums. Gegen die Antragsformulare der DRV und deren Inhalt kann niemand klagen. Popularklagen gibt es im Sozialrecht (und anderswo mit Ausnahme des Verbandsklagerechts in bestimmten Gebieten) nicht.
Erfahreneram 15.05.2010 | 18:49
Hören Sie endlich auf damit, die Leute unnötig zu verunsichern! Ich habe selbst Erfahrungen mit mehreren sozialmedizinischen Gutachtern gemacht und die erstellten Gutachten waren alle sachlich, objektiv, fair und vor allem auch für medizinische Laien nachvollziehbar. Auftraggeber waren neben der DRV auch der MDK sowie die BA und das Versorgungsamt. Nach Ihrer These dürfte kaum ein EM-Rentenantrag und kaum ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter ohne gerichtlichen Druck bewilligt werden - und DAS ist völliger Nonsens! Falls Sie deshalb so verbittert sind, weil Ihrem eigenen Rentenbegehren nicht stattgegeben wurde, dann fehlt Ihnen offensichtlich das nötige Einsichtsvermögen! PS.: Wie wäre es mal wieder mit einem Nick-Wechsel? @Wissender oder @Jurastudent hatten wir allerdings schon........
Sozialrechtleram 15.05.2010 | 18:27
Sie werden ja sehen, was aus Ihrem Antrag wird und wie sich die Inhalte der Gutachten, die im Auftrag der DRV verfaßt wurden, gleichen werden, oder sind Sie tatsächlich so blauäugig zu glauben, dass der Gutachter des sozialmedizinischen Dienstes seinen Kollegen in die Pfanne hauen wird? Machen Sie also gern Ihre höchstpersönlichen Erfahrungen mit dem Moloch DRV und seinem Gutachterwesen, das dürfen Sie gerne. Allerdings sollten Sie vorher dümmliche Sprüche unterlassen.
Erfahreneram 15.05.2010 | 19:04
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Klausam 15.05.2010 | 19:24
Doch die Zweifel scheinen zu bestehen, denn warum hat man erst auf meinen Widerspruch hin einen neuen Gutachter beauftragt.Und bei diesem Termin hatte ich ein gutes Gefühl.
Szialrechtleram 16.05.2010 | 09:49
Ihre eigenen Erfahrungen beweisen nichts. Ein Blick in die Urteilsdatenbanken und die Gesetzbücher beweist dagegen viel. Wäre alles Friede Freude Eierkuchen, bedürfte es nicht der Institution Widerspruchsverfahren - die Verwaltung überprüft sich selbst - und der dreistufigen Sozialgerichtsbarkeit. Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber von der Verwaltungs- und Prozeßrealität haben Sie keinen blassen Schimmer, auch nicht davon, wie Verwaltungsbedienstete und Richter Gutachten bewerten und zu überprüfen suchen. Und nicht davon, wie medizinische Gutachter ihre Gutachten erarbeiten und mit dem Aktenmaterial umgehen. Derartige Kenntnisse erlangt man erst, wenn die notwendige juristische und wissenschaftstheoretische Ausbildung absolviert wurde und genügend Gutachtenakten gelesen und deren Entstehungsstrukturen analysiert wurden. Einem objektiven Peer-Review-Verfahren hielten viele der medizinischen Gutachten und Reha-Berichte nicht stand. Dies liegt unter anderem daran, dass Mediziner in aller Regel nie die Grundlagen korrekten wissenschaftlichen Arbeitens gelernt haben. Wenn Sie so krank sind, wie sie angeben, dann sollten Sie sich die Frage stellen, wie das mit Qualität Ihrer Behandler aussieht. Oder haben Sie noch nie davon gehört, daß die Behandlung der Diabetes, Volkskrankheit Nr. 1, zwischen 2000 und 20000 € incl. aller Folgekosten pro Jahr kosten kann? Ursache ist mangelhafte Kompetenz der Behandler. Ich für meinen Teil bete jedenfalls keine "Götter in Weiß" an. Sie können das gern tun, aber missionieren können Sie mich nicht.
Reindlam 16.05.2010 | 08:37
Mein Beitrag bezog sich auf den von @Hansi - nciht auf ihnen.
Hansiam 15.05.2010 | 22:56
Noch ein kurzer nachtrag meinerseits. Nur ein beispiel von mehreren. Im selbst erstellten gutachten der drv bin ich - wegeunfähig - Im ablehnenden widerspruchsbescheid schreibt dieser ausschuss, das ich mit meinen gehilfen noch 50 runden um den block drehen kann?????? Wie kann der ausschuss- wie gesagt er hat sich nur an dem eigenen gutachter orientieren können - so etwas schreiben ?? Es widerspricht sich alles in sich selbst!! Ich hoffe das vom gericht ein neutrales gutachten gemacht wird.
Erfahreneram 16.05.2010 | 13:37
Ach, wollen Sie jetzt auch noch meinen behandelnden Ärzten ihren Beruf erklären? Ihre Überheblichkeit ist wirklich nicht mehr zu überbieten, Sie kluger Mann! Sie tun mir einfach nur leid!
Kassandraam 16.05.2010 | 13:40
@Sozialrechtler Sie haben mit Ihren Ausführungen durchaus recht, das will aber niemand hören. Dem Überbringer einer unangenehmen Wahrheit wurde bekanntlichermaßen früher oft der Kopf abge.... Ich schweig nun fein still, weil ;-)
Erfahreneram 16.05.2010 | 14:06
Wow, jetzt sind Sie ja schon zu zweit!! Sie werden unsere Bevölkerung bestimmt schon bald missioniert haben........ WAS wollen Sie eigentlich wirklich?
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