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Experten-Antwort

Widerspruch EM-Rente Ablehnung

von Rosa08.11.2012 | 10:29
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hab da nochmal eine Frage an die Experten. Wenn die EM-Rente mit einer sehr "einfachen und nicht nachvollziehbaren" Begründung abgelehnt wurde und der Widerspruch bearbeitet wird, warum wird dann dem Antrag auf Einsicht in die Beurteilung des ÄD der RV trotz mehrfacher Erinnerung nicht nachgekommen? Ist das Standart?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 25 SGB X hat der Rentenversicherungsträger den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten . Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten machen, kann die Behörde statt dessen den Inhallt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Fordern Sie daher die Akteneinsicht erneut an mit dem Hinweis, dass das Gutachten an den behandelnden Arzt zur Einsichtnahme gesandt werden soll.

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15 Antworten

Moffengrietam 08.11.2012 | 11:24
Natürlich ist das nicht Standart. Was sagt ihr Anwalt oder Sozialverband dazu ? Warum fragen Sie da nicht nach ? Die müssen sich doch darum kümmern und mit der RV in Kontakt treten und " Druck " machen wenn angeforderte Unterlagen nicht zeitnah kommen. Oder haben Sie keine rechtliche Vertreung und machen als Laie als alleine ? Dann wundert einen natürlich gar nichts.
Jockelam 08.11.2012 | 11:36
In den Ablehnungsbescheiden stehen nur standatisierte Texte, die maschinell erzeugt werden und nicht auf den Einzelfall eingehen. Stellungnahmen des ärztl. Dienstes werden in der Regel nur an Ihren behandelnden Arzt oder, falls Sie sich vertreten lassen, an den SoVD/VdK/Anwalt gesandt.
Rosaam 08.11.2012 | 12:27
Der Eingang des Widerspruches (über diesen wurde noch nicht entschieden) wurde bestätigt und med. Unterlagen angefordert. Im Moment sehe ich noch keinen Grund rechtlich Druck zu machen. Was mich aber wirklich nachdenklich stimmt, warum auf mehrfache Anforderung der Einsichtnahme in die sozialmed. Unterlagen dieser nicht nachgekommen wird, denn nach meinem Wissen ist das mein gutes Recht und dafür braucht man normal keinen Rechtsbeistand, oder sehe ich das komplett falsch? Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt mir doch die Sozialklage - denn im Moment ist das Prüfungsverfahren doch noch nicht abgeschlossen und da bereits mit schweren Geschützen zu schießen bringt doch keinen weiter. Ich versuche dort immer ein wenig diplomatisch zu sein, ich habe natürlich auch Rechtsanwälte, die Sozialrecht machen. Ich sehe das aber eher als letzten Weg.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 08.11.2012 | 12:38
Hallo Rosa, Sie haben natürlich das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Geregelt ist das in § 25 des Zehnten Sozialgesetzbuches. Wie bereits von Jockel erwähnt, werden medizinische Unterlagen an den behandelnden Arzt übersandt (§ 25 Abs. 2 SGB X). Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zustellung (Datum des Widerspruchsbescheides + 3 Tage Zustellungsfiktion) Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Das zuständige Sozialgericht wird im Widerspruchsbescheid benannt. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht ist immer kostenlos, auch wenn das Gerichtsverfahren nicht zu Ihren Gunsten ausgehen sollte.
Klaus-Perteram 08.11.2012 | 13:23
Zitat von Rosa anzeigenausblenden
Sie haben leider ganz offensichlich absolut keine Ahnung von der ganzen Materie. Das muss man leider so deutlich mal sagen. Ihr Vorgehensweise ist völlig falsch. Natürlich muessen Sie - um Erfolg zu haben - bereits ab Widersprucheinelgung mit allen Kanonen schiessen ( um mal in dieser Sprache zu bleiben ) . Auf der einen Seite um Erfolg zu haben und andererseits auch um zeitlich das Verfahren möglichst schenll abschliessen zu können. Eine Klage vor dem SG kann doch Jahre dauern. Wissen Sie das nicht ? Und gerade im Wdierspruchsverfahren und wenn neue ärztliche Unterlagen vorgelegt werden die ihr Begehren unterstützen, werden noch sehr sehr viele EM-Renten bewilligt. Es ist absokut fahrlässig wie gesagt nicht im Widerpruchsverfahren alles auf den Tisch zu brigen was möglich ist. Das Sie bisher keinen Anwalt/Sozialverband mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben ist ein grosser Fehler. Das ist - eigentlich der grösste zu machen Fehler überhaupt ! . Ab Widerspruchseinlegung sollte immer sofirt ein versierter Fachanwalt die Sache übernehmen.. Durch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes kommt so ein Rentenverfahren auf ein ganz andere - juristische ! - Ebene, die Sie selbst als juristischer Laie niemals erreichen können. Aber das sehen Sie ja jetzt selbst , das man auf ihre Schreiben bisher nicht antwortet und Sie quasi ignoriert ( was natürlich auch nicht sein sollte, aber eben oft so ist ) . Bei einem Anwalt/Sozialverband wäre das ganz völlig anders und alles schon längst erledigt und " im Gange " . An Ihrer Stelle würde ich morgen noch zum Anwalt gehen, da Sie sonst eventuell späöter bereuen würden dies nicht frühzeitig bereits getan zu haben.
Feliam 08.11.2012 | 15:24
Liebe Rosa, natürlich brauchen Sie keinen Rechtsbeistand, um Ihre Interessen zu wahren, und m.E. führt eine diplomatische kooperative Vorgehensweise genauso und mit weniger Stress zum Ziel, denn die Entscheidung, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht, hängt ganz allein von der Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes ab. Ob die Befundberichte von Ihnen, Ihrem Arzt oder Anwalt oder einem Sozialverband eingereicht werden, ändert nichts an den Feststellungen der Ärzte - und allein die sind ausschlaggebend für die Rentenbewilligung. Da Sie den Widerspruch offenbar schon eingereicht und begründet haben, würde ich im Moment die Akteneinsicht sein lassen, da ja auch offenbar schon aktuelle Befundberichte angefordert worden sind, und erst, wenn der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, vor Begründung der Klage alle dem Bescheid zugrundeliegenden medizinischen Befunde und Gutachten einsehen.
B´sonam 08.11.2012 | 15:43
Zitat von Klaus-Perter anzeigenausblenden
Da ich hier vor Ort desöfteren mit einem -sagen wir mal "sehr bekannten"- Sozialverband zu tun habe und weiß was den Versicherten dort teilweise haarsträubendes erzählt/geraten wird kann ich über ihre Aussage leider nur müde lächeln ;-) Wären die Versicherten den Ratschlägen dieser "juristischen Fachleute"(...) gefolgt, dann hätte es in vielen Fällen sehr lange Gesichter gegeben...
Klaus-Perteram 08.11.2012 | 15:57
Natürlich kommt es immer auf die handelnden Personen und deren Fachwissen an. Habe auch eher negative Erfahrungen mit dem Sozialverband der 3 Buchstaben gemacht. Würde aber nie soweit gehen und ALLE Mitarbeier dieses Sozialverbandes zu verteufeln. Selbiges gilt für die Anwaltszunft. Es gibt auch dort wie in allen Berufszweigen gute und wenige gute Leute. Selbiges gilt für deren Engagement. Einige lasen alles irgendwie so laufen - andere knieen sich da richtig rein. Das aber ein engagierter , erfahrener und versierter Fachanwalt einiiges ( mehr ) bewegen kann dürfte kann doch wohl niemand hier bestreiten. Alle Leute die ich ich kenne und die frühzeitg im Verfahren ( also ab Widerspruchseinlegung ) einen Anwalt eingeschaltet haben, haben auch letztlich alle ihre Rente bekommen. Auf der anderen Seite kenne ich Leute die alles alleine gemacht haben und damit voll gescheitert sind. Natürölich kann man nicht sicher sagen , das mit Anwalt alle diese Leute ihre Rente bekommen hätten. Aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist sicher höher als ohne Rechtsbeistand. Aber wie gesagt kann ja jeder machen was er will. Nur bitte dann hinterher nicht jammern.
R.A.am 08.11.2012 | 19:54
Zitat von B´son anzeigenausblenden
Dem kann ich nur entgegnen, dass mir persönlich der SoVD äußerts professionell zu meiner BU-Rente verholfen hat. Und daß, obwohl die zuständigen DRV-Sachbearbeiter mit recht "haarsträubenden" Argumenten ankamen, die später auch vom Sozialgericht kopfschüttelnd für absurd erklärt wurden. Sie sehen also, unfähige DRV-Mitarbeiter können auch für "lange Gesichter" sorgen! Aber die meisten DRV-Mitarbeiter sind doch bestimmt kompetent, oder? MfG
Rosaam 09.11.2012 | 09:36
Vielen Dank für die Tipps, ich denke aber das ich es erstmal ruhig angehe. Ich stehe im Moment in einem Gerichtsverfahren, aus dem mit Wahrscheinlichkeit mein finanzieller Ausfall eh gedeckt ist. Aber sicher ist das natürlich nicht und der ständige Stress ist auch nicht gerade gut bei meinen Erkrankungen. Das was ich mit dem Widerspruchsverfahren erstmal machen kann, habe ich in die Wege geleitet. Das Sozialgerichtsverfahren bleibt mir ja immer noch. Aber um auf den Sozialverband noch zurück zu kommen, hier habe ich auch mehr negative als positive Erfahrungen zugetragen bekommen. Zumindest aus unserer Gegend. Dort ist es sicher wie bei allen, es gibt gute Leute und es gibt schlechte. Aber die Ablehnungsquote im ersten Antrag auf EM-Rente ist nicht aus den Fingern gesogen. Ich habe viele Menschen kennen gelernt, die ebenfalls schwere Leiden und Einschränkungen hatten und trotzdem kämpfen mussten, was auf Dauer ihren Gesundheitszustand eher verschlechtert als verbessert hat.
B´sonam 09.11.2012 | 12:02
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Um den Sozialverband gings ja auch garnicht ;-) Sicher gibts überall kopmpetente und weniger kompetente Menschen, aber wenn ich mir "fachliche" Hilfe suche, dafür auch noch Geld zahlen soll und dann Ratschläge bekomme, die mir teilweise die Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbezuges quasi auf Lebzeiten unmöglich machen... (konkreter Fall : Dauerhafte EM festgestellt, vor den Leistungsfall jedoch "nur" 59 KM = Voraussetzungen nicht erfüllt. Die einztige Möglichkeit hier überhaupt noch zu einem Anspruch zu kommen ist mit allen erdenklichen Mitteln - Widerspruch, Klage- zu versuchen den Leistungsfall zumindest 1 Monat in die Zukunft zu verschieben. Haut das nicht hin, dann heißt das für d. Versicherten . Pech gehabt, Rente erst mit 67... Und was rät mein lieber Sozialverband ? "Noe, da legen wir keinen Widerspruch ein, wir beantragen nächstes Jahr die Rente einfach neu." ---> Und das ist nur 1 Beispiel....) Sie schreiben ja selbst, dass sie im Klageverfahren Erfolg hatten. Hier stimme ich Ihnen vollkommen zu, da würde ich persönlich nicht ohne FACHANWALT hingehen. Aaber im Widerspruchsverfahren sehe ich diese Notwendigkeit -in den meisten Fällen -nicht, da gibt es auch andere Möglichkeiten ;-)
Klaus-Peteram 09.11.2012 | 12:10
http://www.suedkurier.de/nachrichten/wissenschaft/aktuelles/lebe… Ein wie ich finde interessanter Artikel zu dem Thema. " Ich habe viele Menschen kennen gelernt, die ebenfalls schwere Leiden und Einschränkungen hatten und trotzdem kämpfen mussten, was auf Dauer ihren Gesundheitszustand eher verschlechtert als verbessert hat. " Was dann zwar für den Gesundheitszustand schlecht, aber für die EM-Rente meist ja dann gut ist... So traurig wie das auch ist. Und das viele Erstanträge abgelehnt werden ist richtig , aber auch oft nachvollziehbar. Ich denke viele reichen einfach viel zu früh und bereits nach kurzem Krankenstand die Rente ein. Dann sind ( noch ) nicht viele ärztliche Berichte vorhanden wonach die RV eine Entscheidung treffen kann. Auch ein Gutachter wird sicher davon beeinflusst wie lange und ich welcher Schwere die Krankheitshistorie bereits geht und er muss dann ja noch für die Zukunft eine Prognose anstellen. Einfach ist das sicher auch für einen Gutachter nicht. Das darf man nie vergessen. Das dann später im Widerspruchsverfahren noch viele Rente genehmigt werden ( ca. ein Drittel lt. dem Artikel ) ist dadurch auch erklärbar. Es gibt dann ja im Laufe der Zeit ja immer mehr und mehr Unterlagen , sodass sich dann dadurch oft ein anderes Bild für den med. Dienst der RV ergeben kann. Dazu kommt dann eben noch oft der Anwalt/Sozialverband ins Spiel der auf juristischer Ebene zusätzlich noch " Druck " auf die RV ausübt. Widerspruch einzulegen lohnt sich also sehr häufig !
Rosaam 09.11.2012 | 13:04
Danke für die Beiträge. Speziell in meinem Fall kann das nicht an mangelden ärztlichen Unterlagen liegen. Ich bin nunmehr seit Juni 2010 krank geschrieben und auch in ärztlicher Behandlung bei mehreren Fachärzten. Eine Besserung ist nicht absehbar. Deshalb konnte ich die Begründung der Ablehnung auch überhaupt nicht nachvollziehen.
Klaus-Peteram 09.11.2012 | 14:02
Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf ihren Einzelfall, sondern war allgemein bezogen. In Abwandlung alten Redewendung en könnte man auch dazu sagen : " Auf hoher See und bei der Rentenversicherung ist man in Gottes Hand " oder " die Wege/Entscheidungen der Rentenversicherung sind oft unergründlich " ..... In dem Sinne. Alles Gute.
Rosaam 09.11.2012 | 14:22
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Das hatte ich auch nicht gemeint. Es ist doch aber im Allgemeinen sehr schwer nachvollziehbar, wonach man nach den "neuen" Regeln der EM-Rente begutachtet wird. Es müßte zur Pflicht werden, dem Antragsteller das Sozialmed. Gutachten mit dem Bescheid auszuhändigen, egal ob nun Ablehnung oder Bewilligung. Das gilt ja sonst auch für alle med. Unterlagen nach Einforderung dieser bei den Ärzten.
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