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Widerspruch Em-Rentenantrag

von Petra12.01.2010 | 12:25
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Hallo zusammen Wie lange dauert es im allgemeinen bis nach einem erfolgten widerspruch die akte zur akteneinsicht beim RA landet ? Oder, wie lange darf sich die DRV damit zeit lassen ? Danke für eine antwort im voraus. Gruß Petra

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen hierzu keine genauen Auskünfte geben kann.

Allerdings sollte es sein, dass die DRV die Akte zügig weiterleiten sollte.

6 Antworten

Herbyam 12.01.2010 | 16:49
Also wenn ein Rechtsanwalt Akteneinsicht anfordert, können Sie davon ausgehen , das dies innerhalb aller kürzester Zeit ( 1 Woche maximal 2 Wochen ) geschieht. Das Ihr Anwalt natürlich schon den Widerspruch eingelegt hat, ohne vorher die Akten zu kennen ist etwas seltsam. Aber wahrscheinlich hat dies nur getan um die Monatsfrist zu wahren und wird dann nach der Akteneinsicht noch eine darauf fundierte Widerspruchsbegründung anfertigen.
Petraam 12.01.2010 | 17:10
An Herby Es ist so wie sie es beschreiben. Erst widerspruch einlegen ( fristwarend)dann akteneinsicht, dann schriftlicher widerspruch. Wollte halt mal wissen wie lange die DRV sich mit der akteneinsicht zeit lässt, oder lassen darf. Gruß Petra
Herbyam 12.01.2010 | 18:00
Eine " Frist " in dem Sinne gibt es dafür nicht. Sie können aber wie gesagt davon ausgehen, das sobald ein Anwalt im Spiel ist die Akten schnellstens übersandt werden. Auf die Dauer des Widerspruchsverfahrens an sich , hat ein Anwalt aber wenig Einfluss. Letzlich kommt es aber auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht an, da so ein Widerspruchsverfahren schon mal etliche Monate ( ein halbes Jahr und länger ) dauern k a n n. Gehts dann doch schnell - umso besser. Noch ein T ipp : Wichtig und entscheidend in einem Widerspruchsverfahren sind aktuelle - der RV v o r dem Widerspruchsverfahren noch nicht bekannte - ärztliche Befundberichte die ihr Beghren untermauern. Nur wenn neue Unterlagen beigebracht werden , haben Sie gute Chancen das dem Widerspruch abgeholfen werden kann. Wobei natürlich auch eine ( erneute ) Begutachtung seitens der RV denkbar ist. Alles Gute für Sie.
Wolfgangam 12.01.2010 | 19:51
Hallo Petra, wie lange warten Sie denn schon ? ...und wie schnell hat der RA den WS, nachdem Sie bei ihm waren, tatsächlich abgesandt ? ;-) ... 2 - 4 Wochen sollte die übliche 'Schamfrist' sein. Ggf. ist bei der med. Rentenakte 'vorzuprüfen', ob Sie gefahrlos den ganzen Inhalt ohne med. Ratgeber zur Gesicht bekommen (dürfen). Gruß w.
Petraam 12.01.2010 | 22:50
Hallo Wolfgang Vier tage nach der ablehnung ging der widerspruch schon vorab per telefax an die drv. Der anwalt meinte es ist unterschiedlich und manchmal auch nicht nachvollziehbar warum bei dem einen die akte schnell, und bei dem anderen erst nach ..... kommt. Warscheinlich falle ich sowieso um wenn ich die begründung für die ablehnung lese. Gruß Petra
Wolfgangam 14.01.2010 | 21:00
Hallo Petra, > Der anwalt meinte es ist unterschiedlich und manchmal auch nicht nachvollziehbar warum bei dem einen die akte schnell, und bei dem anderen erst nach ..... kommt. Vielleicht, weil da noch Menschen arbeiten ;-) ...die einen sind schneller, die anderen mehr belastet, die letzteren haben eben eine etwas diffenzierte Arbeitsweise - je nach dem, wer da alles eine Haken vor Aktenausgang machen muss, sind die Laufzeiten unterschiedlich. > Warscheinlich falle ich sowieso um wenn ich die begründung für die ablehnung lese. Versprechen Sie sich zunächst nicht zu viel davon. Wenn das nach Vordruck-Schema abgehakt wurde mit Quellenverweis in vorhandene Gutachten - vorzugsweise mit grün oder gelbem Marker hervorgehoben. Da werden Sie möglicherweise die Ursachen finden, was Gutachter vielleicht im persönlichen Gespräch mit Ihnen geäußert haben (eyh, der ist nett ... gutes Gefühl, die Rente kommt) und sich das im Gutachten ganz anders liest (wobei ich nicht sagen will zu Unrecht). Viel Erfolg. Sie haben hoffentlich einen Anwalt, der sich in den tiefen der med. Beurteilung/gleichwertigen Entscheidungen/dem rictigen Herauslesen von erwerbsmindernden Fakten auskennt - und nicht nur die Formalien (Widerspruch/Klage) auf den Weg bringen kann. Gruß w.
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