Hallo ich habe einen Widerspruch geschrieben zum EM Rentenbescheid, da ich denke dass nicht alle Zeiten berücksichtigt wurden, u.a. eine Berufafachschulzeit. Wie lange habe ich Zeit die Begründung nachzureichen, ich habe bisher einen fristwahrenden Widerspruch geschrieben. Danke.
Sie haben alle Zeit der Welt. Aber es kann halt ohne Ihr Mittun kaum entschieden werden.
Aber eigentlich sollte es doch im eigenen Interesse liegen nicht rumzutrödeln.
Wenn Schulzeiten fehlen ist die Begründung doch in 5 Minuten geschrieben? Und nachweisen müssen Sie es eben durch Schulbescheinigungen oder Zeugnisse.
Dass Zeiten fehlen sollte Ihnen doch eigentlich auch schon länger bekannt sein, oder haben Sie noch nie einen Versicherungsverlauf erhalten?
Und auch beim Rentenantrag nicht auf fehlende Zeiten hingewiesen?
Hallo der Gast,
Sie werden von der DRV eine Eingangsbestätigung erhalten und die Bitte, den Widerspruch auch zu begründen. Ggf. erhalten Sie 4 Wochen danach eine Erinnerung, wenn Ihnen nicht bereits eine Frist gesetzt worden ist (eher unüblich).
Wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - mehr Zeit brauchen ('die befragte Berufsfachschule muss erst in der Trümmern der früheren Schule nach Unterlagen fahnden'), teilen Sie das der DRV mit.
Daneben haben Sie alle Zeit der Welt, auch einen bereits rechtskräftigen Rentenbescheid später mal überprüfen zu lassen und mit neuen Unterlagen (unter Mutters Matratze/Erbschaft waren meine Zeugnisse versteckt) eine Anerkennung dieser Zeiten zu erhalten und Neuberechnung der Rente ...Nachzahlung allerdings nur für 4 volle Jahre + aktuelles Jahr.
Haben Sie den Rentenantrag etwa selbst gestellt? Ansonsten sollte das Procedere noch nachzuweisender Unterlagen für relevante Zeiten bereits bei der Antragsaufnahme geklärt worden sein – oder handelt es sich um eine Zeit parallel zur Vollbeschäftigung / auch eine zeitlich zu kurze Ausbildung, die für Ihre Rente keine Rolle spielt und deswegen (zurecht) abgelehnt worden ist?
Gruß
w.
PS: genau lesen, was/aus welchem Grund abgelehnt/nicht anerkannt worden ist, und als ggf. 'andere' Versicherungszeit bereits im Versicherungsverlauf enthalten/anerkannt worden ist.