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Widerspruch für entscheid gegen Reha ohne Schreiben vom Arzt einreichen

von Sunny30.09.2019 | 11:43
276 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ist es möglich Widerspruch ohne ein schreiben vom Arzt einzureichen? Die Frist um meinen Widerspruch auf meinen Rehaantrag läuft am 4.10.19 aus, ich hatte meinen Arzt bereits an dem Tag an dem ich den Brief bekommen hatte darüber Informiert, hatte eine Woche später einen Termin um das ganze durchzusprechen. Mein Arzt meinte er würde die Woche ein Schreiben ausstellen, das sollte nun bereits letzte Woche fertig sein - ist es bis heute jedoch noch nicht. Da ich keine Hoffnung habe, dass es noch fertig wird bevor die Frist abläuft frage ich mich ob ich den Widerspruch auch ohne das Schreiben abschicken und es dann nachreichen kann sobald ich es habe. MfG Sunny

3 Antworten

Schorscham 30.09.2019 | 12:13
Zitat von Natürlich anzeigenausblenden
Genau das hatte ich damals auch gemacht. Wenige Tage später erhielt ich eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass ich meine ausführliche Begründung innerhalb der nächsten zwei Wochen (also bis zum Ablauf der regulären Frist) nachreichen sollte, da ansonsten nach Aktenlage entschieden würde. Da kam ich mir schon etwas veräppelt vor. Aber der SoVD-Mitarbeiter hat das noch rechtzeitig hingekriegt. MfG
Natürlicham 30.09.2019 | 12:02
Natürlich kann man erst mal einen "fristwahrenden Widerspruch" abschicken um die Fristen einzuhalten, mit dem Hinweis das die Begründung folgt. Gegebenfalls macht es Sinn das man mit dem Widerspruch auch erst mal noch Unterlagen anfordert, welche die Grundlage für den vermeintlich unkorrekten Bescheid bilden, um eben den Widerspruch richtig und ausführlich zu begründen. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Natürlicham 30.09.2019 | 12:24
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Die Betonung liegt auf "sollte" und auf "Aktenlage". Natürlich sollte man sich für die Begründung nicht wochenlang Zeit lassen. Aber ein Widerspruch ist auch erst mal ohne ausführliche Begründung gültig und setzt den Widerspruchsvorgang in Gang. Unternimmt man dann nichs weiter, läuft man natürlich Gefahr das nach Aktenlage entschieden wird. Sinn macht es natürlich, dass man mit einem fristwahrenden Widerspruch die Unterlagen von der Behörde anfordert, welche zum Bescheid geführt haben, damit man diese in seine Begründung berücksichtigen kann.
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